Vor einigen Tagen haben UN-Rechtsexperten der "Arbeitsgruppe über willkürliche Verhaftungen" festgestellt , dass die faktische Isolierung von Assange einer Freiheitsberaubung gleich kommt.
Diese Arbeitsgruppe befasst sich nur mit willkürlichen Verhaftungen. Sie besteht zwar aus Experten der UN in diesem Bereichm , hat jedoch keine rechtlich verbindliche Stellung.
Die betroffenen Staaten reagieren natürlich auf verschiedene Art darauf.
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Wägen wir doch einmal die "reinen Tatsachen" ab
Hier soll es jetzt einmal völlig egal sein, was einer Person vorgeworfen wird und von wem. Es soll "nur um 's Prinzip" gehen.
Einem Mensch wird eine Straftat vorgeworfen.
Die Ermittlungsbehörden sind zu dem Schluss gekommen, dass genügend Beweise vorliegen , damit in einem Gerichtsprozess entschieden werden kann und muss, ob er schuldig oder unschuldig ist
Der Beschuldigte stellt sich dem Verfahren nicht.
Jetzt muss die Justiz des Landes sicherstellen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren nicht einfach entziehen kann. Ein Haftbefehl wird ausgestellt .
Der Beschuldigte verlässt das Land
Nachdem der Beschuldigte das Land verlassen hat, muss ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden, damit er von einem anderen Land ausgeliefert wird, damit das Gerichtsverfahren stattfinden kann.
Vorsicht:
Ich wiederhole: Es geht nur um das Prinzip. Es geht nicht darum, ob der Beschuldigte wirklich schuldig ist oder ob er eventuell in Abwesenheit verurteilt wird. Der "Fall Assange" ist nur der Aufhänger.
Der Beschuldigte sucht in der Botschaft eines Landes Zuflucht
Das Gelände einer Botschaft zählt rechtlich als Enklave des entsprechenden Landes. Hier gelten nur dessen Landesgesetze.
Wenn das Land "Klein-Kleckerstan" eine Botschaft im Land "Groß-Kleckerstan" hat, kann es in seiner Botschaft machen was es will. Alles was in "Klein-Kleckerstan" erlaubt ist , ist auch in seiner Botschaft erlaubt - auch wenn es in "Groß-Kleckerstan" verboten wäre.
Er kann aus der Botschaft des Landes in das eigentliche Land einreisen
Ist das Gelände der Botschaft groß genug für ein Flugzeug / Hubschrauber , kann der Beschuldigte von der Botschaft aus ins eigentliche Land einreisen - WENN das Land ihn auch lässt und ihm nicht nur Zuflucht in der Botschaft bieten wollte.
Bis hierhin ist die Lage also eigentlich klar:
Der Beschuldigte will nicht vor Gericht. Er flüchtet in eine Botschaft. Da muss er jetzt die Landesvertreter davon überzeugen, ob er "gut genug ist" um in das Land einreisen zu dürfen.
Wollen die Landesvertreter das aber nicht - ODER - das Gelände der Botschaft lässt keinen Luftverkehr zum Land zu - sitzt er in der Botschaft erst einmal fest.
Jetzt hat der Beschuldigte die Wahl: Botschaft verlassen und sich dem Prozess stellen oder weiterhin in der Botschaft bleiben
Natürlich kann das Land ihn auch einfach aus der Botschaft "rauswerfen". Das nennt man dann "ausliefern". Das ist dann die Entscheidung des Landes.
Jetzt wird es "prekär". Wer macht eigentlich was ?
Zwingt das Land mit der Botschaft den Beschuldigten dort zu bleiben ?
Nein, er muss ja nicht. Er kann ja jederzeit wieder gehen.
Zwingt ihn ein anderes Land , in der Botschaft zu bleiben ?
Nein, sie haben ihn ja nicht dahin geschickt.
So weit, so gut. Auf diese beiden Fragen kann man ganz eindeutig sagen, dass es seine völlig freie Entscheidung ist, was er macht. Der Beschuldigte hat sich aus freien Stücken da hin begeben, wo er sich in Sicherheit wähnt. Keiner hat ihn dazu gezwungen und keiner hält ihn da fest.
Allen ist aber klar:
Sobald der Beschuldigte die Botschaft in Richtung des umliegenden (anderen) Landes verlässt , wird er verhaftet und muss sich dem Gerichtsverfahren stellen. Eine offizielle Verhaftung ist aber bis dahin aber noch von keinem erfolgt.
Jetzt könnt ihr eure Meinung dazu äußern. Klickt auf das , was , eurer Meinung nach , wohl am Zutreffendsten ist.
Für die Umfrage ist aber nicht von Belang, was ihm vorgeworfen wird und was ihm an Strafen drohen, wenn er die Botschaft verlässt.
Wenn ihr es aber lieber gerne unpolitisch sehen wollt, vereinfache ich die Sachlage gerne etwas
Stellt euch einfach vor ....
Aus dem Küchenschrank ist ein Kaugummi verschwunden.
Die Eltern haben einen Verdacht (oder auch schon herausgefunden) wer von ihren Kindern es war. Sie wollen das Kind nun dazu befragen und/oder es dafür bestrafen.
Das Kind schließt sich in ein Zimmer ein und will nicht mehr rauskommen - kann es aber jederzeit.
Vor der Tür stehen die Eltern, um es in Empfang zu nehmen. Als Strafe winken dem Kind 2 Tage Stubenarrest - WENN es den Kaugummi stibizt hat
Haben die Eltern das Kind eingeschlossen ?
Kann das Kind erwarten, dass die Zeit des Selbsteinschließens auf seine eigentliche Strafe angerechnet wird - die es eigentlich in seinem eigenem Zimmer verbringen sollte ?
Irgendwann werden wohl alle mal Eltern / Erziehungsberechtigte.
Ihr könnt euch jetzt natürlich um die Entscheidung drücken. Später müsst ihr sie aber trotzdem mal fällen müssen.
Was war freiwillig und was wurde erzwungen ?
Ein Klick