Windows 10 - kostenloses Update illegal - US-Gericht befiehlt Zwangsdowngrade

  • Ein US-Gericht hat das kostenlose Update von Windows 7 und 8 auf Windows 10 als illegal verurteilt. Es stellt einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze und Monopolmissbrauch dar und benachteiligt andere Betriebssystem-Hersteller.


    Das US-Gericht hat Microsoft 3 Monate Zeit gegeben , alle kostenlosen Windows 10 Upgrades von allen Nutzerrechnern wieder automatisch entfernen zu lassen.


    Das könnte uns in Deutschland ja eigentlich egal sein, weil es "nur ein US-Gericht" verabschiedet hat ? Nein, leider nicht !
    Wenn Microsoft an seinem Stammsitz eine Auflage bekommt, muss es diese automatisch weltweit umsetzen.
    Es betrifft also ALLE Rechner auf der ganzen Welt.


    Jetzt wird es hart für Windows 10 Nutzer
    Microsoft wurde verpflichtet , das Zwangs-Downgrade direkt in Angriff zu nehmen. In wenigen Tagen wird es bereits das erste entsprechende Update geben.


    Ein Screenshot des Vorgangs wurde schon geleaked.
    [Blockierte Grafik: http://www.chip.de/ii/4/3/4/6/9/4/0/4/bc4bd3fabca5393c.jpeg]
    http://www.chip.de/news/Window…l-Downgrade_91392152.html


    Mit dem Update am 12. April werden dann die automatischen Downgrade-Funktionen eingespielt, die den Rechner dazu veranlassen, das installierte Windows 10 automatisch nach dem 30 Juni komplett zu entfernen , wenn es einen Key aus Windows 7 oder 8 enthält.


    Mit offiziellen Auslaufen des kostenlosen Updates auf Windows 10 werden also automatisch alle kostenlosen Versionen von allen Rechnern, Smartphones und Tablets entfernt !


    Manche Nutzer werden das Urteil nun begrüßen, weil sie mit dem Upgrade auf Windows 10 zwangsbeglückt wurden. Endlich sind sie den "schlimmsten Fehler der Computerzeit" wieder los. :thumbup:


    Andere Nutzer haben sich seit letzten Jahr aber so daran gewöhnt , dass sie weiterhin mit Windows 10 arbeiten möchten.
    ABER - sie haben keine Lust, dafür auch zahlen zu müssen. Typisch Generation "ich will alles für umsonst" . :thumbdown:


    Jetzt heißt es also nicht mehr "wie verhindere ich das automatische Upgrade ?" sondern "wie verhindere ich das automatische Downgrade ?"


    Chip.de bietet zum Glück aber schon ein entsprechendes Tool an , das die automatischen Downgrades verhindern können soll.

    Zitat

    Mit dem kostenlosen "Windows 10 Downgrade Blocker" von CHIP blockieren Sie ganz bequem Microsofts automatisches Downgrade aller Windows 10 Rechner auf das jeweils vorher installierte Windows 7 oder Windows 8.1. Das Tool wurde extra zu diesem Zweck vom CHIP-Entwickler Scott Finlay geschrieben.


    http://www.chip.de/downloads/W…ade-Blocker_91349673.html


    Der Downgrade-Blocker sollte unverzüglich installiert werden , bevor die ersten Downbgrade-Routinen auf den Rechner kommen . Es ist also höchst Eile geboten !!! :!::!::!:


    Informationen zum Downgrade-Blocker:
    Version: 1.0 - vom 01.04.2016
    Kaufpreis: Gratis
    Hersteller: Scott Finlay
    Dateigröße: 25,0kB



    Bevor ich es vergesse ...
    Egal ob ihr den Downgrade nun gut oder schlecht findet: Sichert eure Daten !!
    Wenn der Downgrade stattfindet , könnten sie durchaus auch gleichzeitig entfernt werden . Laut EULA haftet Microsoft nämlich nicht für Datenverlust bei Benutzung ihrer Betriebssysteme .


    Das Gleiche gilt aber auch, wenn ihr den Blocker installiert. Es ist nicht garantiert, dass er dauerhaft das Downgrade verhindern kann . Im schlimmsten Fall wird er irgendwann ausgehebelt und das Downgrade beginnt doch und ohne Vorwarnung. Dann ist alles weg, was ihr nicht gesichert habt.


    PS:
    Es nutzt nichts , wenn ihr eure Geräte jetzt einfach bis Juli nicht mehr benutzt. Die Downgrade-Anweisung ist in jedem Update für Windows 10 enthalten und wird es auch später immer wieder sein. Das ist nämlich die einzige Möglichkeit, wie Microsoft die Nutzung des kostenlosen Upgrades verhindern kann und somit dem Gerichtsurteil Folge leisten kann.

  • Das war der erste April-Scherz , den ich im Netz gefunden hatte. Es ist natürlich völliger Quatsch , dass Microsoft widerstandslos und sofort einen Gerichtsbeschluss umsetzt und sich kampflos eine gute Einnahmequelle wegnehmen lässt.


    Etwas viel weiter ausgeschmückt und mit eigenen Kommentaren und Empfehlungen versehen , wartete ich ab und schaute bei Chip.de auf die Downloadzahlen des angeblichen "Downgrade-.Blockers".
    3.801 haben sich das angebliche Tool herunter geladen.


    Es war also ein "glaubwürdiger Hoax" der sehr gerne geglaubt wurde.


    Vielen Dank an Chip.de für die gute Hoax-Idee :thumbsup:

  • War aber eigentlich auch recht leicht zu durchschauen.


    Mal rein logisch gedacht:


    Gehen wir mal davon aus, es wäre wahr gewesen.


    Solch ein Downgradeblocker wäre wohl am Ehesten seitens der einschlägigen Foren
    zu erwarten, die irgendwo im Bereich der Illegalität ihr Unwesen treiben.


    Chip.de hätte sich wohl kaum mit einem solchen Tool in die Nesseln gesetzt. ;)

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Eigentlich nicht ... weil ...
    Auch Upgraqde-Blocker sind legal.
    Schließlich hat ein Software-Hersteller kein Recht , von sich aus Änderungen am Rechner vornehmen zu dürfen.


    Dagegen darf man sich mit allen Mitteln verteidigen. Alles was dir deine gesetzlichen Rechte sichern kann, darfst du auch benutzen.


    Gibt natürlich EULA und Co ... aber ... das sind oft genug sowieso " ich hätte gerne Verträge" , die Bedingungen enthalten, die nach Landesrecht ungültig sind.
    Dann kommt es auch noch auf das "Schlusswort" an. Eine falsche Formulierung und schon entfallen nicht nur die ungültigen Punkte, sondern alles ist unwirksam


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    Stell dir einfach mal vor, du kaufst dir eine Software.
    Wenn die Nutzungsbedingungen nicht vorher sichtbar sind , ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Du hast das Recht, die Software zurück zu geben, wen du nicht mit den Bedingungen einverstanden bist .


    OK , die Realität sieht dann anders aus.
    Wenn du dir aber z.B. irgend etwas anderes kaufst , die Verpackung öffnest und dann dort einen Zettel siehst "Wenn Sie das Produkt benutzen, stimmen Sie zu , dass wir Sie jederzeit zu hause besuchen dürfen. Das Produkt meldet uns , sobald es benutzt wird"


    Du würdest solche Bedingungen nicht akzeptieren.
    Du würdest denken "ihr könnt mich mal" und den Besucher von der Firma achtkantig aus dem Haus werfen. Es ist schließlich dein alleiniges Recht zu entscheiden wer rein darf und wer nicht. Dein gesetzliches Recht geht vor dem Recht einer "Nutzungsbedingung".


    Die EULA ist in Englisch
    Deutsches Verbraucherrecht sagt aus, dass Verträge in der Landessprache geschrieben sein müssen, in dem der Kunde seinen Aufenthalt hat ... und .... dass die Ansprache eines Kunden in deutsch allein schon bewirkt, dass deutsche Gesetze Gültigkeit haben , wenn er dort seinen Wohnsitz hat.


    Eine EULA , die also nur in einer Fremdsprache vorliegt , ist in Deutschland ungültig , wenn das Produkt auf dem deutschen Markt in einer "deutschen Ausführung" verkauft wird.


    Liegt die EULA in einer Form vor, in der sie der Kunde nicht im Nachinein immer mal wieder nachsehen kann , ist sie auch ungültig. Sie erlangt erst Gültigkeit, wenn du die Chance hattest sie auszudrucken oder abzuspeichern. Dazu muss dir aber sogar noch ein gesonderter Hinweis gegeben werden , dass du es selber machen musst.


    Der Abschlusspassus ist nicht korrekt
    "Wenn einer der Punkte ungültig ist, betrifft es die anderen nicht. Sie bleiben weiterhin gültig"
    Dieser Passus führt schon seit Jahren dazu, dass gleich der ganz Vertrag ungültig wird. Er hält sich nicht an die vorgegebenen Normen für so einen Passus.


    Die gültige Version sieht so ähnlich aus
    "Wenn ein Passus ungültig ist oder wird, ist er durch eine andere gültige Formulierung zu ersetzen, die seinem Sinn entspricht"
    Dafür gibt es eine ganz genaue Vorgabe , die ich aber auch nicht auswendig weiß.



    So und nun schauen wir uns doch einmal eine "übliche" Installation des Betriebssystems an.
    Du bekommst eine Datei oder einen Datenträger. Schon seit vielen Jahren gibt es keine gedruckte EULA mehr dazu.


    Dein Verbraucherrecht der Rückgabe oder Widerspruchs ist also auch nach dem Öffnen der Verpackung immer noch vorhanden. Gab es nur eine Datei, darfst du sie öffnen, um die dort vorhandene EULA sehen zu können.
    War das Betriebssystem schon vorinstalliert , musst du nicht extra auf die Suche nach einer EULA gehen. Es war die Pflicht des Verkäufers/Herstellers , dich direkt nach dem Start des Rechners darauf hinzuweisen und nach deiner Zustimmung zu fragen.


    Deutsches Recht ist sehr zum Schutz und Wohl des Verbrauchers ausgelegt. Man sollte seine Rechte kennen .. oder wenigstens anzweifeln, dass ein Anderer sich jedes Recht herausnehmen kann, das einem selbst "seltsam" vorkommt.


    Selbst wenn du einem Vertrag zustimmst , der gegen geltendes Verbraucherrecht verstößt , ist er trotzdem komplett ungültig. Du musst dich an nichts halten.


    .............


    Es geht also jetzt nur um die Vertragsbedingungen der EULA ( End User License Agreement = Endbenutzer Nutzungsvereinbarung )

    Schon einmal gesehen, dass eine EULA in deutsch anbgezigt wird ? Das kommt sehr selten vor.

    Natürlich muss man sie auch komplett durch scrollen.


    Schau aber auch mal darauf, wie sie geschrieben ist. In der Regel sind alle EULAs in GROSSBUCHSTABEN geschrieben.
    Auch dazu gibt es eine Vorschrift in Deutschland:
    Ein Vertrag muss so geschrieben sein, dass er leicht lesbar und verständlich ist. Das Aufführen von unnötigen Inhalten wird als Versuch der Verbrauchertäuschung erachtet, die den Sinn hat , vom Wesentlichen Vertragsinhalt abzulenken.


    Eine umfangreiche EULA in Großbuchstaben widerspricht diesen Vorgaben. Sie ist daher nach deutschem Recht ungültig.

    ..........


    Viele Installationen erfordern umfangreiche Zustimmungen zu diversen EULAS.
    Manche Bedingungen werden auch immer wieder irgendwo unter anderen Punkten versteckt. In der Regel bekommt man sie aber auch nur einmal zu sehen.
    Da diese vielen EULAS während einer Installation nirgendwo abgespeichert werden können , sind sie allesamt ungültig, wenn sie nicht noch einmal gesondert vorliegen.


    Man darf sie natürlich "irgendwo im Netz ablegen". Dazu gehört dann aber ein dauerhafter Hinweis (Link) wo sie zu finden sind und dass man sie sich abspeichern soll . So etwas findest du in der Regel auch nicht.


    ............


    Jetzt kommen wir mal zum Fall , das wirklich alle rechtlichen Normen und Vorschriften eingehalten wurden .. ja, man darf ja auch mal träumen .
    Wer einen Vertrag bricht, muss vom Vertragsgeber zur Einhaltung des Vertrags zur Einhaltung aufgefordert und notfalls rechtlich gezwungen werden. Das bedeutet, der Softwarehersteller muss dich einwandfrei zur Einhaltung auffordern oder verklagen.


    Bei deutschen Verbrauchern gilt , dass das für den Wohnsitz zuständige Gericht auch für solche Angelegenheiten zuständig ist. Du musst also "bei dir in der Nähe" verklagt werden.


    In der Regel enthält jeder Vertrag ein Klausel, die die Kündigung bei Fehlverhalten zulässt. Danach darf der Vertragsgeber die Lieferung/Service einstellen und den Vertrag beenden.
    Er darf sich aber nicht einfach den Vertragsgegenstand zurück holen. Ohne Gerichtsbeschluss ist das Diebstahl , der dann wieder angezeigt werden kann.


    Bei einer Software könnte der Hersteller also sein Produkt blockieren und damit die weitere Nutzung untersagen . Er darf es aber auf gar keinen Fall auf irgendeine Art wieder deinstallieren lassen .. weil auch das einem Diebstahl gleich kommt.


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    Auch für Software gelten Gesetze und Normen. Die Hersteller erschleichen sich oft Rechte, die ihnen nicht zustehen . Dass sie die technischen Möglichkeiten dazu haben, bewirkt aber nicht auch automatisch eine Rechtsgültigkeit.


    - Du darfst alles, um deine dir zustehenden Rechte zu sichern.
    - Dein gesetzliches Verbraucherrecht steht immer höher als ungültige Bedingungen.
    - Es ist nicht nur dein Recht, sondern sogar deine Pflicht , unrechtmäßiges Handeln zu verhindern und zu erschweren


    Im Zweifelsfall muss der Softwarehersteller dich eben einzeln auf die Vertragsbedingung verklagen.
    Vor einem deutschen Gericht gibt es aber keine "Milliardenklagen". Der zu beziffernde Schaden muss nach dem "Ausfallwert" beziffert werden. Danach richten sich auch die Gebühren für Anwälte und Gericht.


    Würdest du also ein Betriebssystem kaufen , müsste dir der Hersteller erst einmal nachweisen, welchen Schaden er dadurch hatte, dass du die EULA nicht beachtet hast. Und bei dieser Beweisführung muss er auch nachweisen, dass die EULA überhaupt gültig sind und dass es keine Punkte gibt , die nicht gegen deine eigenen Rechte verstoßen.


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    Wenn du dir oben die Punkte durchgelesen hast , wirst du allein an der Menge erkennen , dass dir keine Gefahr droht , dass einer mit seiner EULA-Klage durchkommt.



    PS:
    Wieso habe ich nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht unrechtmäßiges Handeln zu erschweren , verhindern oder eben nicht zu fördern ?
    Lass einfach mal dein Auto mit laufendem Motor und geöffneter Tür stehen. Du machst dich damit sogar strafbar , weil du einen Diebstahl förderst oder sogar dazu anstiftest .


    Dann ist du wie ein Hehler, der auch bestraft wird, allein dadurch , dass er Diebesgut ankauft und Dieben somit einen Anreiz gibt , Sachen zu stehlen um sie verkaufen zu können.


    Verhinderst du also nichts , stiftest du zu einer Straftat an. Deine Mitschuld ist genau so hoch wie die Schuld des eigentlichen Täters.


    Alles klar ? Blocker aller Art sind völlig legal, wenn sie dazu dienen , deine eigenen gesetzlichen Rechte zu sichern.
    Im elektronischen Bereich kommt es aber oft nur darauf an, wer die besseren Mittel hat.


    Da gilt nicht "wer Recht hat, bekommt auch Recht" sondern "wer besser ist, der setzt seinen Willen durch"

  • Soweit ja richtig, aber das kannst du trotzdem über Bord werfen.


    Denn:
    Dieser April-Hoax impliziert ja auch die angebliche Illegalität des Gratis-Upgrades auf Windows 10 - somit eine
    rechtliche Verpflichtung, die Systeme, die gratis auf Win10 upgedatet wurden, wieder downzugraden.


    Jetzt kommt Chip daher mit dem (basierend auf dieser Implikation dennoch illegalen - daran gibt es nichts zu rütteln) Downgrade-Blocker ?
    Wohl kaum ;)

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • ok . Nehmen wir also mal an , das Upgrade wäre wirklich aus Wettbewerbsgründen illegal gewesen.


    Es gab einmal eine Rabatt- und Zugabeverordnung. Nach dieser waren alle Rabatte verboten. Trotzdem wurden Rabatt gegeben - ja diverse Behörden bestanden sogar darauf , dass der Begriff "Rabatt" für die Nachlässe auf der Rechnung angegeben/ausgewiesen wurde.


    Wer damals einen Rabatt bekam , musste ihn nicht deshalb zurück geben bzw nachzahlen , wenn der "Rabattvergeber" erwischt wurde.
    Der Rabattgeber hat den Verstoß wissentlich um die Folgen gegeben. Er hat sie deshalb allein zu tragen und keinerlei Rückforderungsrechte gegenüber den Rabattnehmern.

    Das kostenlose Upgrade stellt einen Warenrabatt dar. Es war faktisch ein Treuerabatt für schon bestehende Kunden.
    Die Annahme dieses Rabatts stellt kein Unrecht dar , da er nicht vom Kunden gefordert wurde , sondern vom Rabattgeber - in klarer Einsicht, damit ein NUR FÜR IHN zuständiges Gesetz zu brechen.


    Der Kunde hat weder ein Gesetz gebrochen, noch hat er Einfluss auf die Vergabe gehabt. Ihm wurde der Rabatt oft sogar aufgezwungen.


    Der Kunde hat das Recht, einen Rabatt oder Geschenk abzulehnen. Er kann nicht dazu gezwungen werden.
    Das ist die rechtliche Basis der Upgrade-Blocker


    Entscheidet sich der Kunde dazu, ein Geschenk anzunehmen , entsteht ein Eigentums- oder Nutzungsvertrag dafür. Dieser kann nicht einseitig wieder gekündigt werden. Der Kunde kann sich auf den Überlassungsvertrag berufen.
    Das ist die rechtliche Basis aller Blocker, die verhindern sollen , dass durch Updates "Geschenke zurück geholt werden".


    Die Rückgabe von Geschenken kann zwar verlangt werden , jedoch betrifft sie nur materielle und greifbare Dinge.
    Dazu muss aber vorher eine entsprechende Vereinbarung geschlossen und beiderseitig akzeptiert werden oder die Überlassung muss sich im jeweiligen Einzelfall auf einen Schaden beziehen, der einem anderen durch die Rückgabe wieder wettgemacht wird.


    Das Rückziehen einer Software bewirkt nicht, dass ein Anderer sie bekommt um sie dann zu seinem Zweck nutzen zu können. Das Downgrade stellt also keine Wiedergutmachung eines Schadens dar.
    Es entsteht aber auf jeden Fall ein Schaden beim Beschenkten. Seine Rechte sind daher höher anzusetzen.


    Das unvereinbarte Zurückziehen eines Upgrades stellt sogar in sich eine Straftat dar. Es wird in die Rechte des Nutzers eingegriffen. Es wir ihm etwas gestohlen. Die erfolgreiche Ausführung dieser Straftat darf er verhindern um Schaden von sich abzuwenden.


    PS:
    Habe zwischendurch wegen eines Rechtsthmas mal auf eine Anwaltsseite gestöbert. Man darf mehr als man denkt, um sein Recht durchzusetzen oder sich vor Schaden zu bewahren. Urteile über Urteile, die immer wieder die Rechtmäßigkeiten von Selbsthilfen und Selbstschutz bestätigen.
    So lange man selbst dem Anderen weniger schadet als man selbst an Schaden hat wenn man ihn gewähren lässt, darf man sehr vieles .
    Ein Downgrade von Win 10 (mit allen Daten) kann eine Firma von jetzt auf gleich ruinieren. Viele Daten sind unwiederbringlich verloren. Der Wert eines aktiv genutzten BS steht sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen viel höher als die Strafen für MS stehen würden, wenn es Windows illegal verteilen würde.


    Stell dir mal vor, MS würde beschließen , einfach alle MS-DOS und Windows-Versionen zurück zu rufen.... sie haben bereits von Anfang an gegen Lizenzen und Urheberrechte anderer Entwickler verstoßen und vieles sogar gestohlen. Viele Jahre lang waren deshalb alle Systeme faktisch "illegal".
    Das ist aber das Problem von MS und den geschädigten. Eine "Zurückziehen" würde schlagartig ganze Wirtschaften in die Steinzeit zurück bomben und auch Menschenleben kosten.


    Ein BS kann also aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nicht einfach ein Downgrade bekommen. Wenn etwas illegal war, betrifft es nur die Täter. Die wirklichen Opfer sind nämlich vorrangig die Nutzer. Alles andere lässt sich mit Geld regeln.


    Im Ernstfall darfst du notfalls sogar brachiale Mittel einsetzen , um einen Schaden von dir selbst fern zu halten. Das gilt selbst für Gegenangriffe auf Systeme, die dir schaden wollen. Der Angriff darf aber nur darauf ausgerichtet sein, den Täter zu stoppen. Kollateralschäden muss er dabei hinnehmen.
    Ein Angriff, mit dem Ziel und Zweck den Täter zu schaden, darf aber nicht stattfinden. Durch diese "umgekehrte Zielsetzung" würdest du dich selbst zum Täter machen.


    Wäre Abwehr im Internet verboten , könnten wir es gleich sein lassen mit den Computern.
    Server werden millionenfach angegriffen. Computer werden durch Malware attackiert. Die Selbstverteidigung mit allen Mitteln um den Angriff abzuwehren ist zulässig und unabdingbar , um alles am Laufen zu halten.


    Auch ein automatisches Downgrade ist ein Angriff. Du kannst dabei zusehen oder etwas dagegen unternehmen . Es ist dein gutes Recht , deine eigene Entscheidung zu fällen. Und es ist eben auch dein Recht, deine eigenen Rechte zu sichern und zu schützen. Du bist der Verteidiger und hast Rechte. Dessen Recht steht höher als das des Angreifers.

  • Fast hätt ich das in der Shoutbox gefragt, aber ich frage das jetzt hier, damit der Kontext bestehen bleibt :



    Wenn ich jetzt hergehen würde: "Huch, ich hab ja noch die 3,5" Floppies von MS DOS 6.2 und Windows 3.1",
    zusätzlich noch "Huch - ich hab ja sogar noch ein Diskettenlaufwerk rumfliegen ... einbauen
    und DOS 6.2 und Win 3.1 installieren" - das soll jetzt Menschenleben kosten???

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • oooch naja ....
    Wenn du ein aktives System hättest, das .. sagen wir mal auf W98 ausgelegt wäre ...
    Ich habe noch 2004 große Industrieabfüllanlagen mit zusammen gebaut, die durch W98 gesteuert wurden.


    Ist also eine Produktionsmaschine oder eine andere Versorgungssteuerung auf ein BS ausgerichtet - und das wird dann irgendwann einfach zurück gezogen - fällt die komplette Produktion aus.
    Nimm einfach mal die Steuerung des Stromnetzes. Fällt die auch nur partiell aus, kommt es zu einem Kaskaden-Effekt , der zu einem kompletten Blackout führt.


    Dieser Blackout würde innerhalb von nur 3-7 Tagen Millionen an Todesfällen hervorrufen.
    Ohne Strom funktionieren keine Pumpen = es gibt kein Wasser mehr.
    Keine Lebensmittelproduktion und auch der gesamte Transport kommt schlagartig zum Erliegen. Warum das denn ? Weil du den Sprit nicht aus den Tanklagern bekommst und deshalb Fahrzeuge nicht mehr fahren würden.


    Das wäre jetzt die größte Schwachstelle der heutigen modernen Infrastruktur und die wird eben (auch) über Computer und Betriebssystem gesteuert.
    Würde eins davon "zurückgerufen" , nachdem alles darauf angepasst wurde , gibt es ganz automatisch den Totalausfall.


    Verkehrsanlagen, Wasser und Abwasser, Medizintechnik , Transportwesen .. der Totalausfall auch nur eins dieser Systeme kostet automatisch Menschenleben . Je nach Priorität der Anlagen mal früher und mal später