Hat ein solcher Schlächter moralischen Anspruch auf Menschenrechte ? 5
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Ja (2) 40%
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Nein (3) 60%
77 unschuldige Menschen , Erwachsene, Jugendliche und Kinder hat der Massenmörder ohne jeglichen Grund oder Anlass hingeschlachtet. Dabei hat er keine Gnade walten lassen.
Jetzt hat sich dieser brutale Schlächter auf die Menschenrechte berufen und ist darin sogar bestätigt worden. Er darf nicht mehr in Einzelhaft gehalten werden.
Will man sachlich bleiben, muss man ihm leider Recht geben.
Denkt man aber an die Opfer und ihre Hinterbliebenen , so handelt es sich nicht um einen Menschen im moralischen Sinn, sondern um eine grausame Bestie, die keinerlei Anspruch auf eine Behandlung entsprechend der Menschenrechte erheben können dürfte.