"Black Friday"-Abmahnungen für Firmen

  • Viele Firmen, die den Begriff "Black Friday" genutzt haben, sehen sich plötzlich Abmahnungen ausgesetzt, bei denen Vertragsstrafen von 10.000 Euro + Anwaltsgebühren für einen Streitwert von 100.000 Euro gefordert werden.


    2013 hat sich eine chinesische Firma den Begriff "Black Friday" für Deutschland markenrechtlich schützen lassen.
    Seit Anfang November gehen einige Anwaltskanzleien gegen diesen Markeneintrag vor und fordern die Löschung des Eintrags. Das Eintragungslöschverfahren ist bereits angelaufen


    In wessen Auftrag die Abmahnungen wirklich verschickt werden, ist unklar.
    Es gibt eine Firma, die für sich beansprucht, die Markenrechte für Deutschland erworben zu haben. Die will es aber angeblich nicht sein. Sehr dubios ist auch, dass diese Firma ihren Firmensitz mal in Österreich und mal in Deutschland angibt. Sie ist in Österreich registriert.
    Im Handelsregister ist sie aber nicht in Deutschland eingetragen. Damit handelt es sich also nicht um eine Firma mit Sitz in Deutschland.


    Die Recherche über die Firma hat übrigens die "Süddeutsche.de" betrieben. Im Link nennt sie auch den Namen der "angeblich deutschen" Firma, die die Markenrechte in Deutschland für sich beansprucht.


    Ich habe diverse Diskussionen/Kommentare über diese "Markenrechts-Anmaßung" bei diversen Zeitungen gelesen.
    - "Black Friday" ist einerseits der "Schwarze Freitag" aus der Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren.
    - "Black Friday" ist ein "stehender Begriff" in den USA für den letzten Freitag im November, an denen alle Händler zum Anlass des "Thanksgiving Days" Rabatte geben.
    - Es ist unklar, wieso eine solche Wortkombination überhaupt als Marke hatte geschützt werden können.


    Da diese "Marke" also eigentlich kein Anrecht auf den Markenschutz haben kann, sind sich Fachanwälte darüber einig, dass sie wohl gelöscht werden wird. Wer deswegen eine Abmahnung erhält, sollte deshalb nichts unternehmen, sondern sich sofort an einen Anwalt wenden.


    Wer eine Erklärung unterschriebt oder eine Zahlung leistet , obwohl darauf gar kein Anrecht bestand, bekommt das Geld später nicht zurück !
    Mit der eigenen Erklärung und freiwilligen Zahlung hat man nämlich faktisch einen Vertrag abgeschlossen, der dann nicht mehr von der Rechtmäßigkeit des Markeneintrags abhängig ist. Dieser Vertrag ist dann auch später noch gültig.


    Rät dir also dein Anwalt, einen Prozess zu riskieren, dann folge seinem Rat auch.
    Wenn sich im Prozess (oder später) nämlich herausstellt, dass "die Anderen" gar keine Rechte hatten, zahlst du keinen Cent oder kannst sogar Zahlungen zurück verlangen.