Heise.de nimmt es ganz genau

  • Bei Heise.de habe ich heute Morgen eine Ankündigung gelesen, die erklären soll, weshalb sie nicht mehr zum Landgericht Hamburg verlinken...
    Das LG Hamburg hat es als selbstverständlich betrachtet, dass man (als gewerbliche Seite) von einer anderen Internetseite zunächst einmal eine Erklärung einholt, ob sie auch die nötigen Veröffentlichungsrechte besitzt, bevor einen Link zu dieser Seite setzt.


    Heise hat nun beim LG Hamburg ganz genau eine solche Erklärung angefordert .. mit einer Frist von nur wenigen Stunden.
    Weil Heise keine entsprechende Antwort bekam, setzt Heise nun keine Links mehr zum Internetauftritt dieses Gerichts.
    (Das war eine Kurzzusammenfassung von dem was ich gelesen hatte)


    Heise zeigt ganz deutlich, dass das vorherige Einholen von Erklärungen auch "völlig am Sinn vorbei gehen kann", wenn man es so betreibt. Ein Fristsetzung von wenigen Stunden ist genau so kontraproduktiv wie als wenn man sich an die falsche Stelle wendet.


    Mir ( und wahrscheinlich auch vielen Lesern) ist es völlig klar, dass die "offizielle Anforderung" einer solchen Erklärung nur dazu diente, um das grundsätzliche Problem zu verdeutlichen.
    Ich denke das jetzt "voller Wohlwollen".


    Ich verlinke übrigens nicht nach Heise.de und zu deren Erklärung.
    Wenn ich es wie Heise.de machen würde, dürfte ich wahrscheinlich bis zum "Sankt Nimmerleinstag" warten, bis eine entsprechende Erklärung ankommt.


    Warum ?
    Es gibt (noch) keine gesetzliche Pflicht, so eine Anfrage auch beantworten zu müssen. Wenn sie irgendwann kommt, wird das Internet wahrscheinlich nur noch aus den "sozialen Netzwerken" bestehen.


    Warum DAS DENN ?
    Das Internet lebt eigentlich von den gegenseitigen Verlinkungen. Nicht einmal eine deutsche Suchmaschine dürfte Seiten verlinken, die keine entsprechende Erklärungen abgegeben haben.
    Suchmaschinen sind "rein gewerblich" und "mit Gewinnerzielungsabsicht". DIE müssten also auf jeden Fall bei jeder Seite vorher die entsprechende Erklärung anfordern, bevor sie sie verlinken dürften.


    Mit einer generellen und absoluten Wirkung und Durchsetzung des aktuellen Urteils, dürften also nur noch rein private Seiten (nicht "gewerblich" und nicht mit "Gewinnerzielungsabsicht") andere Seiten ohne Nachfrage verlinken.


    Ich habe das Internet kennen gelernt, als es noch keine Suchmaschinen gab. Damals war es ein reines Glücksspiel, wenn man eine unbekannte Seite fand.


    Da wir hier jedoch seit 2009 immer wieder betonen, dass diese Seite rein privat und ohne jegliches Geldinteresse betrieben wird, muss uns das Urteil nicht interessieren. Wir dürfen also "völlig ohne Nachfrage" andere Seiten verlinken.



    Weil das aber so ist .. und ich Heise.de deshalb nicht extra fragen muss ... will ich mal nicht so sein und verlinke die Erklärung von Heise de doch ;)
    Warum heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg setzt