3. Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

  • Dieses Thema ist jetzt nur eingeschoben um rechtzeitig warnen zu können.


    Wer Anspruch auf Beihilfen hat oder diese beantragen möchte, darf KEINESFALLS schon vor einem positiven Bescheid eine Firma anmelden.


    Aktuell gilt, dass solche Hilfen nur gewährt werden wenn die Auflagen der ARGE vor der Gründung erfüllt sind.
    Die Auflagen selbst ändern sich immer wieder.


    Bitte sprecht deshalb mit eurem Arbeitsberater, welche für euch zu erfüllen sind.


    Auch für andere staatliche Förderungen gilt:
    Erst informieren !
    Viele werden auch nur gewährt, wenn ein positiver Bescheid bereits vor der Gründung ergangen ist.
    Wer vorher gründen will, kann u.U. keine zinslose/zinsgünstige Darlehen oder Förderungen mehr beantragen.


    In weiteren Themen werde ich versuchen Quellen für staatliche Förderungen zu nennen.