Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife.
Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten.
Unseriöse Firmen setzen sich über dieses Verbot immer wieder hinweg. Gegen derartige wettbewerbswidrige Anrufe können nach dem UWG z. B. die Verbraucherzentralen, aber auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg vorgehen.
Diese Stellen benötigen dazu allerdings unbedingt die Mithilfe der angerufenen Bürgerinnen und Bürger.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sollte daher bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen und die erhaltenen Informationen anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln:
* Wer ruft an/ Mit wem spreche ich?
* Für welches Unternehmen rufen Sie an?
* Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Weiterhin wird benötigt:
* Datum und Uhrzeit des Anrufes;
* Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
* Einverständnis damit, dass die Verbraucherzentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt.
* Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers (für Kontaktaufnahme seitens der Verbraucherzentrale/der Wettbewerbszentrale.
Gegen unerwünschte Anrufe mit Bandansagen kann in bestimmten Fällen auch die Bundesnetzagentur vorgehen.
Wichtige Tipps, wie Sie sich im Falle unerwünschter Telefonwerbung verhalten sollten, finden Sie in dem Flyer "Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet".