Unerwünschte Telefonwerbung

  • Un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung hat sich in der letz­ten Zeit zu einem die Ver­brau­cher er­heb­lich be­läs­ti­gen­den Pro­blem ent­wi­ckelt. Wer kennt das nicht: Das Te­le­fon klin­gelt, und eine freund­li­che Stim­me ver­spricht Ge­win­ne, eine Traum­rei­se oder güns­ti­ge Te­le­fon­ta­ri­fe.


    Was viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher je­doch nicht wis­sen: Der­ar­ti­ge Te­le­fon­wer­bung ohne vor­he­ri­ges Ein­ver­ständ­nis ist nach dem Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ein­deu­tig wett­be­werbs­wid­rig und damit ver­bo­ten.


    Un­se­riö­se Fir­men set­zen sich über die­ses Ver­bot immer wie­der hin­weg. Gegen der­ar­ti­ge wett­be­werbs­wid­ri­ge An­ru­fe kön­nen nach dem UWG z. B. die Ver­brau­cher­zen­tra­len, aber auch die Zen­tra­le zur Be­kämp­fung des un­lau­te­ren Wett­be­werbs e.V. Bad Hom­burg vor­ge­hen.


    Diese Stel­len be­nö­ti­gen dazu al­ler­dings un­be­dingt die Mit­hil­fe der an­ge­ru­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger.


    Jede Ver­brau­che­rin und jeder Ver­brau­cher soll­te daher bei einem un­er­be­te­nen Wer­be­an­ruf die fol­gen­den Fra­gen stel­len und die er­hal­te­nen In­for­ma­tio­nen an­schlie­ßend der ört­li­chen Ver­brau­cher­zen­tra­le oder der Wett­be­werbs­zen­tra­le über­mit­teln:


    * Wer ruft an/ Mit wem spre­che ich?
    * Für wel­ches Un­ter­neh­men rufen Sie an?
    * Was ist der Grund Ihres An­ru­fes?


    Wei­ter­hin wird be­nö­tigt:


    * Datum und Uhr­zeit des An­ru­fes;
    * Er­klä­rung dazu, sich nicht im Vor­feld ein­ver­stan­den er­klärt zu haben, von die­ser Firma an­ge­ru­fen zu wer­den;
    * Ein­ver­ständ­nis damit, dass die Ver­brau­cher­zen­tra­le/die Wett­be­werbs­zen­tra­le die an­ru­fen­de Firma in Bezug auf den ge­schil­der­ten Anruf ab­mahnt.
    * Name, Adres­se und Te­le­fon­num­mer der Ver­brau­che­rin/des Ver­brau­chers (für Kon­takt­auf­nah­me sei­tens der Ver­brau­cher­zen­tra­le/der Wett­be­werbs­zen­tra­le.


    Gegen un­er­wünsch­te An­ru­fe mit Band­an­sa­gen kann in be­stimm­ten Fäl­len auch die Bun­des­netz­agen­tur vor­ge­hen.


    Wich­ti­ge Tipps, wie Sie sich im Falle un­er­wünsch­ter Te­le­fon­wer­bung ver­hal­ten soll­ten, fin­den Sie in dem Flyer "Mehr Schutz für Ver­brau­cher am Te­le­fon und im In­ter­net".

  • Seit damals hat sich viel geändert - leider nicht immer, aber insgesamt ist es für einen Anrufer mittlerweile extrem gefährlicher geworden, "einfach mal einen Werbeanruf zu starten"


    Folgende Strafen drohen dem Werbeanrufer


    Unterdrückte Nummer = Bußgeld bis zu 100.000 Euro
    Unerlaubter Werbeanruf = Bußgeld bis zu 300.000 Euro


    Das betrifft den Verbraucher


    Wenn man einen Werbeanruf genehmigen möchte, muss das VOR dem Anruf geschehen sein. Ein Zustimmung am Anfang des Gespräches ist unzulässig und ungültig.


    Trotzdem der Anruf unzulässig war, kann ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden. Beides ist unabhängig voneinander


    Man hat ein Widerrufsrecht innerhalb 2 Wochen. Dazu darf man aber auf gar keinen Fall einer vorzeitigen Vertragserfüllung/Lieferung zugestimmt haben. Stimmt man dem nämlich zu, erlischt das Widerrufsrecht - also aufpassen und nicht durch irgendwelche Sprüche drängeln lassen !!!


    Die Widerrufsfrist beginnt erst nachdem man eine eindeutige Widerrufserklärung erhalten hat. Diese Erklärung kann aber auch während des Anrufes in mündlicher Form erfolgen - schon wieder "gut aufpassen" was gesagt wird !!!
    Gibt es keine solche Erklärung mündlich oder schriftlich , beginnt die Widerrufspflicht 1 Jahr nach Vertragsabschluss.


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    Wenn ihr euch wegen unerwünschten Werbeanrufen beschweren wollt, könnt ihr es jetzt auch schriftlich oder direkt im Internet machen .


    postalische Adresse


    Bundesnetzagentur
    Nördeltstr. 5
    59872 Meschede


    Beschwerdeformblatt (editierbares PDF) (pdf, 59 KB) zum Ausfüllen und Ausdrucken


    E-Mail-Adresse : rufnummernmissbrauch@bnetza.de


    Online-Beschwerde (barrierefrei)


    Beschwerde kann man auch bei Fax- , SMS- oder E-Mail-Werbung einreichen. Zusätzlich kann man sie auch bei fehlerhaften und fehlenden Preisansagen bei 0900er-Nummern benutzen.


    Weiterführende Links und Quellen:


    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Bundesnetzagentur
    Bundesnetzagentur (Beschwerdeseite)