ab Juli 2017 kein TÜV für nicht umgerüstete VW

  • Der TÜV ließ vor einigen Tagen verlauten, dass ab Juli kein Fahrzeug, das vom Abgasskandal betroffen ist und noch nicht umgerüstet wurde, eine HU-Plakette bekommen wird.


    Ob der TÜV überhaupt eine solch allgemeine Aussage treffen kann, ist zweifelhaft. Der TÜV kann schließlich nur für sich sprechen, nicht aber für andere zugelassene Prüforganisationen (z.B. DEKRA)


    Es steht jedoch fest, dass bis zu diesem Zeitraum definitiv noch nicht alle Fahrzeuge umgerüstet sein werden. Das liegt einerseits daran, dass die Umrüstung für jeden Fahrzeugtyp geprüft und zugelassen werden muss und andererseits daran, dass es auch bei VW mit der Umrüstung recht schleppend zugeht.


    Wer auch von der Umrüstaktion betroffen ist und dieses Jahr noch zur HU muss, sollte sich näher informieren ob und wann sein Fahrzeug dran ist.
    Im Zweifelsfall vielleicht den HU-Termin vorziehen oder zu einer anderen Organisation gehen.


    Sollte das nicht klappen, muss man eben den "Termin schleifen lassen" .
    Das ist dann natürlich eine Ordnungswidrigkeit, die durchaus auch Strafe kosten wird. Wirklich kritisch wird es aber dann, wenn man mehrere Monat über den Termin ist. Dann kostet es Punkte in Flensburg zusätzlich zur Geldstrafe.
    Dummerweise bekommt man aber gleich 2x die Punkte aufgebrummt . 1x für die überfällige HU und 1x für die überfällige AU..und das obwohl beides immer gleichzeitig fällig ist.


    Alternativ kann man natürlich auch VW auf Schadenersatz verklagen, weil durch die nicht erfolgte Umrüstung ja wirklich ein finanzieller Schaden entsteht.
    Man muss den Wagen stehen lassen und stattdessen ein anderes Verkehrsmittel benutzen oder vielleicht sogar einen Mietwagen ordern.
    FALLS dem Wagen wirklich die Plakette verweigert werden sollte, kann sich VW nicht mehr wie bisher vor Schadenersatzforderungen drücken "weil ja kein finanzieller Schaden entsteht"


    Ob das klappt ist aber noch genauso wenig sicher wie die Meldung, die ich im Radio gehört habe.
    Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte so vorgehen wie bei einem ganz normalen Gewährleistungsanspruch:
    Ganz offiziell den Mangel anzeigen (also schreiben, dass es den Mangel gibt) und eine Frist setzen, in der der Mangel behoben sein muss.
    Einschreiben mit Rückschein und dann ist wenigstens sicher gestellt, dass du wirklich alles getan hast, was grundsätzlich nötig war.


    Dann hast du alle Belege für einen eventuellen Prozess zusammen und eine höhere Chance als wenn du einfach abwartest bis der HU-Termin ansteht.


    Welcher Schaden entsteht dann eigentlich ?
    Die Kosten für das Ersatzverkehrsmittel abzüglich der Kosten, die du während der gleichen Zeit mit deinem eigenem Fahrzeug gehabt hättest.


    Was oft dabei vergessen wird:
    Dein Auto kostet auch dann Geld wenn es nicht gefahren wird. Steuern und Versicherung laufen schließlich auch dann weiter. Auch diese Kosten entstehen als Schaden genauso wie die ganzen Laufereien um sich um die ganze Sache zu kümmern.


    Wenn du am Ende nicht doch noch draufzahlen willst, achte darauf, dass du selbst keine unnötigen Kosten verursachst. Falls du genau weißt, wie lange es noch dauern wird, musst du dir eine entsprechende Langzeitkarte für Bus/Bahn kaufen oder einen Mietwagen für diese Zeit.
    Kritisch wird es dann, wenn man dich im Unklaren lässt. Dann kannst du ja nicht einfach eine Monatskarte oder Jahreskarte kaufen oder einen Wagen für mehrere Wochen oder Monate anmieten.



    Vorsicht:
    Ich bin kein Anwalt und darf daher keinen rechtlichen Rat geben, sondern nur meine persönliche Ansicht dazu äußern. Was ich hier also geschrieben habe, ist nur meine eigene Meinung dazu


    Wenn du "eine Ahnung hast", dass dir eventuell ein Schaden entstehen wird, setz dich rechtzeitig mit einem Anwalt zusammen. Der weiß dann schon genau, was du wirklich machen musst und kannst. Das ist sein Job für den er bezahlt wird.