Auch die Schweiz erleichtert die Einbürgerung

  • Eigentlich wollte man das ja nicht wirklich. Das zeigt sich durch die besonderen Regeln der "erleichterten Einbürgerung".
    Wenn ein Kind automatisch die schweizer Staatsbürgerschaft bekommen soll, genügt es nicht, dass es dort geboren wurde. Gleichzeitig müssen auch die Eltern schon dort geboren sein und auch mindestens 1 Teil der Großeltern muss mindestens eine Aufenthaltsgenehmigung gehabt haben.


    Das war nur eine vereinfachte Zusammenfassung der neuen Regeln.
    Man scherzt allgemein, dass man sich in manchen Regionen von Deutschland (z.B. Bayern) erst ab der dritten Generation als "Einheimischer" bezeichnen darf.
    Die Schweizer haben jedoch diesen Scherz zu einem Einbürgerungsgesetz gemacht. :rolleyes::S