Ausbau der Windenergie in Bayern ist durch Gesetzesänderung praktisch gestoppt worden

  • Was sagt die H10-Regelung ?
    Bis zur nächsten "Wohnbebauung" müssen es mindestens 10x die Höhe der Windkraftanlage sein.
    Ist also die "Windmühle" 100 Meter hoch, muss sie mindestens 1 Kilometer vom nächsten Wohngebäude entfernt stehen.


    Man kann sehr schnell sehen, ob so eine Anlage mehr als 100 Meter hoch ist. Dann muss sie nämlich mit Warnsystemen für den Flugverkehr ausgerüstet sein. Die blinkenden roten Lichter kann man nachts sehr gut erkennen.


    Warum wurde die H10-Regelung erlassen ?
    Eine Windkraftanlage erzeugt im Betrieb auch Lärm. Kleine Anlagen haben einen Lärmpegel von 95 dB . Große Anlagen schaffen bis zu 107 dB.Mit jedem dB mehr verdoppelt sich die Lautstärke.
    95 dB sind so laut wie ein alter Benzinrasenmäher in 1 m Entfernung oder wie 1 Kettensäge in 1 m Entfernung. 107 dB sind fast so laut wie ein Martinshorn aus 10 Meter Entfernung (die sind noch 3 dB lauter)
    (Hier findet iohr noch weitere Lautstärkevergleiche --> http://www.sengpielaudio.com/TabelleDerSchallpegel.htm )


    Es entsteht also doch schon ein sehr hoher Lärmpegel, der das Gehör schädigt - ABER - der ist abhängig davon, wie weit man vom Objekt entfernt steht und misst.
    1 Meter von einer Anlage kann keiner entfernt sein .. weil sie ja in 100m Höhe (usw.) hängt. Der Lärmpegel reduziert sich für den Zuhörer jedoch mit steigender Entfernung.


    Eine Windkraftanlage erzeugt auch einen Schattenwurf (Schlagschatten)
    Eine Anlage, mit einer Nabenhöhe von 67 Metern und mit einem Rotordurchmesser vonm 66 Metern (also die ganz großen Anlagen) erzeugen einen Schlagschatten von bis zu 1000 Metern. Es kommt aber auf den Sonnenstand (die Jahreszeit) an und darauf wo die Anlage steht , ob und wie lange so ein Schlagschatten entseht und wie weit er reicht.


    Der Schlagschatten ist eine optische Belästigung, die im Jahr maximal 30 Stunden und am Tag maximal 30 Minuten betragen darf.
    1/2 Stunde Rotorschatten am Tag ist nun wirklich nichts was die Lebenqualität sehr beeinträchtigen könnte... selbst wenn es wirklich jeden Tag geschehen würde.
    In Deutschland gibt es aber kaum solche Standorte (die die maximale Sonneneinstrahlung abbekommen) , so dass die wirkliche Belästigung pro Anlage eher nur 8 Stunden im Jahr beträgt.


    Die gesetzlichen Vorschriften reichen also schon aus, um eine zu hohe Belästigung zu vermeiden. H10 ist dazu nicht nötig.


    Ich denke, dass ich mit diesen paar Fakten auch belegen konnte, dass es keine wirklichen Gründe gibt, die die H10 Regelung unbedingt nötig macht.


    1) Keiner lebt so nah an einer Anlage, dass er den emittierenden Lärmpegel in voller Höhe überhaupt mitbekommen könnte.
    Rechnet selber nach, wie hoch der Schalldruck unten am Boden einer 100 Meter-Anlage sein kann. Die nötigen Formeln könnt ihr dem Link oben entnehmen.
    Lern- und Konzentrationsstörungen sind ab 40 dB möglich. Ein Vogelzwitschern hat in 10 m Entfernung 50 dB.
    Hörschaden bei 40 Stunden pro Woche sind ab 90 dB möglich. Lautes Schreien hat 95 dB, ein Kopfhörer 100 dB.
    Ab 120 dB gibt es schon nach kurzer Zeit Gehörschäden. Eine Trillerpfeife hat 120dB, eine Alarmanlage 125 dB.


    Damit müssten Trillerpfeifen in der Umgebung von Wohngebäuden sofort verboten werden. Feuerwehr und Rettungswagen dürften nicht mehr mit Martinshorn durch die Städte fahren. Sie alle verursachen sofort direkte Gehörschäden.
    Kopdhörer dürften nur maximal 40 Stunden in der Woche funktionieren, weil das die einzige Möglichkeit ist, die Gehörschäden verhindern könnte.
    Diese Regeln wären genauso unsinnig wie die H10 Regelung.


    2) Die gesetzlichen Regeln lassen maximal 30 Minuten Schattenwurf am Tag zu
    1/2 Stunde Schattenwurf am Tag sind keine Belästigung. Schon ein ganz normaler Baum kann am Tag mehr erzeugen, wenn es mal windig ist.


    Demnach dürften keinerlei hohe Gegenstände in der Nähe von Wohnhäusern stehen, weil sie alle einen Schatten werfen.


    Das Hauptproblem, weshalb die H10-Regelung aber einen Ausbau von Windrkraftanlagen verhindert, und man sie nur alle 2 Km von Ortschaften entfernt bauen kann, ist:
    Jedes einzeln stehende Ferienhaus und jedes Gehöft führen dazu, dass im Umkreis von 1-2 Kilometern keine Windkraftanlage erbaut werden darf. Es heißt nämlich nicht "Ortschaft", sondern "Wohngebäude"


    Diese Definition sorgt dafür, dass ein einziger Bewohner eines alleinstehenden Hauses den Bau einer Anlage verhinderrn kann. Es ist aber nicht einmal erforderlich, dass das Gebäude auch wirklich bewohnt ist. Jede "Almhütte" und jede Rettungshütte in den Bergen ist auich gleichzeitig ein Wohngebäude.
    Eine Gemeinde kann per Definition faktisch sogar jeden Kuhstall zu einem Wohngebäude machen. Es muss ja nur der Bebauungsplan geändert werden und ein Raum vorhanden sein, den ein Mensch bewphnen kann.


    Die H10 Regelung ist wirklich faktisch ein Mittel, das nur der Verhinderung des Ökostrom-Ausbaus dient.
    Schon mit der Verhinderung der Nord-Süd-Trasse durch Bayern und der dadurch nötigen Milliarden teuren Umleitung durch andere Bundesländer, hat Bayern bewiesen, dass alles unternommen wird, um umweltfreundliche Energien zu verhindern.


    Falls man es jedoch nicht umgehend oder verhindern kann, tragen eben die anderen Bundesländer die anfallenden Kosten.


    PS:
    Bayern trägt im Länderfinanzausgleich zwar einen sehr großen Teil der Kosten bei. Diese Werte relativieren sich jedoch enorm, wenn man vorher den anderen Bundesländern die Kosten aufbürdet, die man selber nicht tragen will.