vermutlicher Terrorist abgeschoben. Keine Chance, einem Prozess zu entkommen

  • Ein tunesischer Asylbewerber hatte versucht, durch alle Instanzen, seine Abschiebung zu verhindern.
    Beim letzten Mal behauptete er, dass ihm in Tunesien die Todesstrafe droht und wurde deshalb sogar kurz vor dem Start wieder aus dem Flugzeug geholt.


    Die zuständige Stelle hat das Verfahren jedoch abgewiesen. Es stellte sich nämlich heraus, dass ihn in Tunesien ein Gerichtsverfahren erwartet, bei dem er sich als Mitglied einer Terrorgruppe wegen Ermordung von 20 Menschen zu verantworten hat.


    Sehr gut, dass gezeigt wurde, dass Terroristen sich nicht in Deutschland verstecken können.
    Ob er wirklich einer ist, kann man natürlich nicht sagen. Dafür gibt es natürlich das Gerichtsverfahren. Dass er den dortigen Behörden überstellt wird, ist keine Unterstützung der Todesstrafe.


    Wenn man eine Straftat begeht, begeht man diese immer nach dem Recht des eigenen Landes UND nach dem Recht des Landes in dem die Straftat stattgefunden hat. In diesem Fall ist in beiden Fällen Tunesien zuständig. Deutsches Recht und deutsche Behörden sind deshalb nicht zuständig.