Urheberrechte / Copyrights

  • Das Urheberrecht eines Themas oder Beitrags liegt beim jeweiligen Autor.
    Sofern kein entsprechender anderer Hinweis gesetzt wurde, unterliegt die Nutzung den gesetzlichen Vorgaben.


    Der Autor/Urheber hat das Recht, zu bestimmen, in welcher Art und Weise sein Werk benutzt werden darf.
    Dadurch kann er es, auch ohne sonstige Formalitäten, zur allgemeinen Benutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung freigeben.


    Das Urheberrecht beginnt automatisch mit dem Erstellen eines Beitrags und bedarf keiner besonderen Kennzeichnung.
    Das Urheberrecht endet erst eine bestimmte Anzahl von Jahren nach dem Tod eines Urhebers. Die Zeitspanne wird durch Gesetze vorgegeben.


    Wenn eine allgemeine Genehmigung erteilt wird, kann diese auch wieder geändert werden.
    Eine Änderung von Genehmigungen ist gleichbedeutend mit dem Setzen von neuen Nutzungsbedingungen. Sie gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Änderung.
    Solche Änderungen sollten deshalb dokumentiert werden, damit frühere Veröffentlichungen, die auf der vorher erteilten Genehmigung basierten, weiterhin als legal erkennbar bleiben.


    Kopien und Bearbeitungen aufgrund besonderer Urheberrechtsvermerke
    Solche Kopien oder Bearbeitungen sollten die entsprechenden Urhebervermerke des jeweiligen Autors enthalten. Nur dadurch ist sichergestellt, dass ein Leser der Kopie/Bearbeitung nicht unter den Verdacht gerät, er habe eine illegale Kopie veröffentlicht.
    Ein Hyperlink/Verweis auf die Quelle ist für spätere Nachfragen nützlich und kann auch in den Urhebervermerken gefordert werden.


    Urhebervermerke und Bedingungen sind immer absolut. Sie müssen genau so erfüllt werden, wie sie gefordert werden.
    Es gilt die einfache Regel: Was nicht besonders erlaubt wird, bleibt untersagt/verboten.


    rechtliche Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht
    Diese unterliegt allein dem Urheber oder von ihm damit beauftragten Personen oder Institutionen.