Veröffentlichungsrechte

  • Die Autoren erteilen mit dem Erstellen eines Beitrags die zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichungsrechte (auch Copyrights genannt) an das Ratgeber---Forum.de und seine/n Betreiber/n.
    Das ist nötig, damit ein Beitrag überhaupt veröffentlicht werden kann/darf.


    Es wird gestattet, dass ein Beitrag bearbeitet/moderiert werden darf, um ihn in gekürzter/geänderter Form zu veröffentlichen, sofern dadurch der Sinn nicht grundsätzlich geändert wird.
    Bearbeitungen erfolgen zum Zweck, einen Beitrag besser lesbar zu gestalten und/oder Schaden vom Autor, dem Forum und seinen Betreibern oder von Lesern fern zu halten.
    Die Erlaubnis zur Bearbeitung ist nicht mit einer Pflicht gleichzusetzen. Der Autor ist von Beginn an für seinen Beitrag verantwortlich.


    Es besteht ein Veröffentlichungsrecht, jedoch keine Veröffentlichungspflicht.
    Das Ratgeber---Forum.de und seine Betreiber bleiben frei in der Wahl, welche Beiträge veröffentlicht werden sollen.



    Diese Informationen erhalten alle Mitglieder grundsätzlich schon während der Registrierung. Sie stimmen ihnen zu, wenn sie die Registrierung abschließen.
    Sofern sich die Grundlagen ändern, erhalten Bestandsmitglieder innerhalb des Forums entsprechende Hinweise, sobald sie es erneut besuchen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Änderungen zu berücksichtigen, bevor sie einen neuen Beitrag (unter den geänderten Bedingungen) erstellen.


    PS:
    Seit dem 04.02.2009 gelten die gleichen Bedingungen für das Ratgeber---Forum.de. Es ist nicht abzusehen, ob sie überhaupt jemals geändert werden oder werden müssen.