Auskunft über gespeicherte persönliche Daten

  • Mitglieder können jederzeit Auskunft über alle über sie gespeicherten persönlichen Daten erhalten.
    Die Auskunft erfolgt in Form von schriftlichen Mitteilungen oder sogenannten "Screenshots" aus dem "inneren Bereich" des Forums.


    Auskunftsbegehren wird nur stattgegeben, wenn die Identität des Mitglieds verifiziert werden kann. Anforderungen können daher nur innerhalb des Forums oder über/durch die hinterlegte/bekannte Mailadresse erfolgen.
    Bestehen Zweifel an der Identität des Anforderers und seinem Recht auf Auskunft, wird geprüft, ob das Begehren überhaupt rechtlich zulässig ist und erfüllt werden muss.


    Dieser Passus soll die persönlichen Daten der Mitglieder gegen unbefugte Forderungen oder Zugriffe schützen.
    Kann nicht ganz eindeutig sicher gestellt werden, dass es wirklich das Mitglied ist, das Auskunft begeht, werden keine persönlichen Daten übermittelt.


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    Wir waren immer bestrebt, die persönlichen Daten aller Mitglieder zu schützen.
    Aus diesem Grund wird auch nur das Allernötigste im Forum über sie aufgezeichnet und sie können es auch selbst sehen. Rückfragen, die eine Identität klären/verifizieren sollen, können nur durch das jeweilige Mitglied beantwortet werden, da sie auf rein privater Kommunikation basieren. Die dazu nötigen Information befinden sich also nicht im Forum, sondern nur im Wissen der Mitglieder und Betreiber.


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    Alle bekommen einen Hinweis, dass das System eine kleine Textdatei ( sog. "Cookie") setzen will. Sie können es zulassen oder ablehnen und sie können diese Datei auch später von ihrem Rechner wieder löschen.

    Wenn ein Beitrag geschrieben wird, wird die aktuelle technische Verbindungsnummer ( IP ) mit dem Beitrag gespeichert. Das gilt für alle Autoren, ob Mitglied oder Gast-Autor.
    Anhand dieser IP kann nur der Internetzugangsanbieter (ISP) herausfinden, wer der jeweilige Anschlussinhaber ist. Er darf die Daten aber nur Straverfolgungsbehörden und Gerichten heraus geben.
    Der Anschlussinhaber ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Autor. Der muss dann direkt vor Ort durch entsprechende Behörden ermittelt werden.


    Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, müssen gemeldet werden. Die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten verpflichten uns dazu. Damit die Strafverfolgungsbehörden den Autor feststellen können, werden ihnen deshalb die entsprechenden IPs übergeben.


    Auskunft über persönliche Daten von Gästen und Besuchern
    Leider können wir keine Auskunft über persönliche Daten erteilen, wenn ein anonymer Gast-Beitrag erstellt wird. Der entsprechende Gast müsste nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Diesen Nachweis kann leider keiner erbringen, der uns nicht vorher mitgeteilt hat, wer er ist.
    Woher sollen wir denn wissen, ob "Herr Mustermann" den Beitrag wirklich geschrieben hat oder ob es "Frau Musterfrau" war ? Wir dürften also "Herrn Mustermann" keine Auskunft erteilen.


    PS:
    Wie oben bereits beschrieben wurde, bedeutet aber anonymes Schreiben von Texten nicht gleichzeitig, dass man dann auch keine Verantwortung für seine Texte hat.
    Für uns bleiben alle Gäste völlig anonym. Strafverfolgungsbehörden können sie aber trotzdem noch ermitteln. Dazu müssen sie jedoch zuvor erst einmal entsprechende richterliche Genehmigungen erwirken und nachweisen.