Das "Hausrecht" eines Betreibers

  • In der Realität hat jeder Wohnungsbesitzer oder Mieter das Recht, sich auszusuchen, wem er den Zutritt gestattet und wem nicht. Man kann auch darauf bestehen, dass ein Besucher wieder geht. Damit übt man sein Hausrecht aus.
    Reagiert ein unerwünschter Besucher nicht, kann man die Polizei zu Hilfe rufen. Die Weigerung des Besuchers stellt einen strafbaren sogenannten "Hausfriedensbruch" dar.


    Im Internet gibt es keine Polizei, die du zu Hilfe rufen könntest. Du kannst einem Besucher auch nicht verbieten, deine Seite aufzurufen.


    Trotzdem kannst du dein Hausrecht ausüben und auch Bedingungen für den Zutritt zu deiner Seite setzen.


    1) Registrierung
    Nur registrierte Besucher bekommen Zugriff. Du musst nicht jeden als User akzeptieren. Du bist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu erklären.


    2) Sperren und "Bans"
    Du kannst zum Beispiel entscheiden, dass du nur Besucher aus einem bestimmten Land möchtest.
    Lass dein System prüfen, ob der Besucher eine entsprechende Landeskennzahl in der IP mit sich trägt. Nur die bekommen Zugriff zu deiner Seite.


    Willst du nur Besucher, die einen bestimmten Browser benutzen ?
    Lass den Browser-Agent prüfen.


    Willst du ganz spezielle Besucher aussperren, die zum Beispiel versuchen, deine Seite zu stören/hacken ?
    Lass dein System jedem Angreifer ein Cookie "unterjubeln". Ein Cookie ist keine Schadsoftware., sondern nur eine kleine Textdatei. Es gibt Cookies, die man nicht so schnell verhindern, finden und löschen kann.
    Nur Besucher, die so ein Cookie haben bleiben/werden ausgesperrt.


    Eigentlich ist alles rechtlich zulässig, was dir dein Hausrecht zusichert und dem Besucher nicht schadet. Es gibt auch im Internet nicht das Recht, überall hinein kommen zu dürfen.
    Auch im Internet kannst du also dein Hausrecht ausüben.