Lehrbetrieb / Ausbildungsbetrieb

  • Auszubildende sind relativ günstige Arbeitskräfte. Nachdem man sie innerbetrieblich angelernt hat, kann man sie mit Tätigkeiten betreuen, für die ausgebildete Kräfte zu teuer sind.


    Gerade in Handwerksbetrieben stellen Auszubildende auch einen großer Teil der Wertschöpfungskette dar. Ein Auszubildender kostet weniger als eine ungelernte Hilfskraft, erledigt aber durchaus die gleichen Arbeiten.


    Um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden, braucht man einen Meisterbrief oder eine erfolgreich absolvierte Ausbilderprüfung.
    Nur wenn der Betrieb einen "anerkannten Ausbilder" hat, kann er auch als Ausbildungsbetrieb fungieren und darf Auszubildende ausbilden.


    Für viele Betriebe gibt es aber noch eine andere Möglichkeit
    Die jeweilige Kammer kann auch eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Voraussetzungen dafür sind eigentlich relativ gering.
    Oft wird nur gefordert, dass der Firmeninhaber selbst eine abgeschlossene Ausbildung hat. Danach muss er die Firma bereits einige Jahre geführt haben.
    Unter diesen geringen Voraussetzungen erteilen manche Kammern die erwähnte Ausnahmegenehmigung. Sie ist aber teilweise auch mit Auflagen verbunden und kann auch wieder aberkannt werden.


    Vorteil für den Firmeninhaber:
    Seine abgeschlossene Ausbildung muss nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit seiner Firma stehen. Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung kann auch die Voraussetzung für einen Ausbildungsbetrieb für Kaufleute aller Art sein.


    Anerkannte Ausbildungsbetriebe haben auch Anspruch auf Fördergelder für Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze.