Es gibt ein Mindestlohngesetz, eine Arbeitszeitverordnung, ein Leiharbeitergesetz und und und.
Viele Gesetze enthalten "Öffnungsklauseln", die es gestatten, dass die Mindestvorgaben noch unterschritten werden.
Die Tarifpartner können auch etwas vereinbaren, was die Arbeitnehmer schlechter stellen, als es gesetzlich eigentlich zulässig ist
Zwei Beispiele dafür:
Die IG-Metall hat zugestimmt, dass die, auf maximal 18 Monate begrenzte, zulässige Entleihzeit für Zeitarbeiter auf 36 Monate für diverse Konzerne der Autoindustrie ausgedehnt wird. Gleichzeitig haben die Konzerne die Option (Möglichkeit) die Entleihzeit noch einmal auf bis zu 48 Monate auszudehnen.
Die Ärztegewerkschaft "Marburger Bund" hat zugestimmt, dass die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte von 48 auf 58 Stunden ausgedehnt wird.
"Entlohnung laut Tarif" bedeutet also nicht immer eine Besserstellung, sondern kann auch eine Benachteiligung der Arbeitnehmer sein. Durch den Tarifvertrag können also auch Rechte beschnitten werden, die man eigentlich laut Gesetz hat.