Mythos: Schutzhaft soll die Inhaftierten schützen

  • IN US-Krimis sieht man es immer wieder:
    Zeugen werden in "Schutzhaft" genommen, damit die "bösen Buben" ihnen nichts antun können.


    In Deutschland gibt es diesen Begriff jedoch nicht mehr in Gesetzestexten.


    Grund:
    Der Begriff stammt aus Zeiten des NS-Regimes und hatte eine völlig andere Bedeutung:
    Nicht der Inhaftierte wurde durch Inhaftierung geschützt, sondern die Bevölkerung sollte vor dem Inhaftierten geschützt werden.


    "Schutzhaft" gibt es nicht mehr und sie hat auch nie den Inhaftierten schützen sollen.
    "(Schutz)Gewahrsam" ist der korrekte Begriff. Nur er zeigt an, dass der in Gewahrsam Genommene geschützt werden soll.



    Original Montag, 24. Oktober 2011, 04:43 Mythos: Schutzhaft soll die Inhaftierten schützen - moderne Mythen - Ratgeber---Forum.de