Nachversteuerung am Zoll in Deutschland

  • Die Nachversteuerungspflicht in Deutschland beträgt 10 Jahre.


    Daas bedeutet:
    Wer hochwertige Geräte/Güter mit ins Ausland nimmt, sollte die Kaufquittung nicht vergessen.
    Ohne Kaufquittung kann man bei der Rückreise sonst nicht nachweisen, dass das Objekt schon einmal versteuert wurde und muss deshalb nachversteuern.


    Info aus einer VOX-Doku entnommen

  • Naja.. das klang ja auch recht seltsam...
    Erst ist der Rechner ganz alt.. dann in Russland gekauft und über D nach USA mitgenommen worden.


    Das einzig Eindeutige war: Er hatte nie Steuern dafür in D bezahlt.. eigentlich hätte er es schon bei der Einfuhr nach D machen müssen.
    Tja.. Pech gehabt.. wenn nicht damals, dann eben diesmal ;)