Facebook: Landgericht Berlin verbietet Klarnamen-Zwang (12.02.2018)

  • Das Urteil wurde schon am 16.01.2018 gefällt und ist unter dem Aktenzeichen Az.16 O 341/15 zu finden.


    Der Prozess lief schon seit 2015 und hatte die damaligen Vertragsbedingungen von Facebook zum Gegenstand. Das Gericht bemängelte vor allem alles rund um die Privatsphäre und auch, dass der Klarnamen-Zwang gegen das deutsche Telemedien Gesetz verstößt.


    Es ist klar, dass Facebook gegen das Urteil Berufung einlegte, weil sich eben alles auf die AGB von 2015 bezog.
    Es war aber wenigstens schon einmal ein "Schuss vor den Bug", der dem Netzwerk klar machte, dass es keine eigenen Gesetze aufstellen kann, sondern sich immer noch nach "richtigen Gesetzen" richten muss.


    Leider wird das Telemediengesetz in Kürze durch die neue europaweite ePrivacy-Verordnung abgelöst.
    Sobald das dann geschehen ist, werden auch alle diesbezüglichen Urteile hinfällig.
    Dann geht es eben in die nächste Runde .. diesmal aber in die Kontinent-Runde :teufel::joker: