WhatsApp ab 25. Mai 2018 erst ab 16 Jahren - und was daran nicht stimmt

  • Facebook als Betreiber von WhatsApp hat beschlossen, das Mindestalter für WhatsApp von 13 auf 16 Jahre anzuheben. Wer unter 16 Jahre alt ist, soll den Dienst nur mit Einwilligung der Eltern benutzen dürfen.


    Im Gegensatz zu oft gelesenen Veröffentlichungen, genügt es nicht, dass man seine Eltern dazu holt und die dann irgendwo zur Zustimmung klicken. Eine elterliche Zustimmung muss mit Unterschrift dem Netzwerk vorgelegt werden. So lange die nicht vorliegt, gibt es sie nicht. Alle Verträge sind schwebend unwirksam... und auch beim Registrieren auf einer Internetseite handelt es sich um einen Vertrag.


    Forensysteme bieten diese Zustimmung schon längst an. Sie nennt sich COPPA. Aktiviert/nutzt man COPPA, müssen die Elten ihre Zustimmung erst faxen, bevor das Kind Zugriff erhält. Bei Facebook und WhatsApp gibt es so etwas jedoch nicht. Da genügt eine (ungeprüfte) Altersangabe und/oder eine Zustimmung per Klick.


    Faktisch sind alle Accounts von Minderjährigen bei Facebook, WhatsApp und anderen Netzwerken in soweit unzulässig, dass die persönlichen Daten der Minderjährigen auf gar keine Art genutzt werden dürfen.
    Es besteht weiterhin das Recht, dass die Accounts mit allen je darüber geschriebenen Texten und Daten gelöscht werden müssen, wenn es die Eltern verlangen, weil es keine rechtliche gültige Zustimmung gab.
    Das entspricht den in Deutschland gültigen Gesetzen über Jugendschutz und Geschäftsfähigkeit.


    Auch die Kölner Kanzlei "Wilde Beuge Solmecke" sieht es unter wbs-law.de ähnlich:
    Ohne besonderes AVS ( Altersverifikationssystem) und Nachweis der elterlichen Zustimmung sind die neuen AGB von WhatsApp für Minderjährige hinfällig. Sie genießen auch weiterhin den vollen Schutz der deutschen Gesetze. Ab 16 Jahren wird die Zustimmung der Eltern sowieso nicht mehr benötigt.
       
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    In Deutschland gelten zum Glück deutsche Gesetze. Bauen die Netzwerke kein AVS und/oder COPPA ein, dürfen die Daten Minderjähriger für überhaupt nichts genutzt werden. Gleichzeitig hat man auch Jahre später noch das Recht auf den ursprünglichen Zustand, so als wenn man nie im Netzwerk einen Account gehabt hätte.
    Dieses Recht durchzusetzen, ist aktuell jedoch noch recht schwer, jedoch nicht gänzlich unmöglich. Mit dem neuen EU-Datenschutzgesetzen wird es jedoch etwas leichter werden.