EU-DSGVO - EU-Datenschutz-Grundverordnung

  • Am 25.05.2018 tritt die DSGVO - EU.Datenschutz-Grundverordnung - in Kraft. Mit Inkrafttreten müssen alle EU-Staaten es auch in Landesgesetze umgesetzt haben.


    Die neuen Regeln wurden am 27.04.2016 beschlossen. Bis zum Tag des Inkrafttretens gab es eine Übergangsfrist in der Firmen und Organisationen Zeit hatten, sie entsprechend umzusetzen.


    Die DSGVO hat in der deutschsprachigen Ausgabe 88 Druckseiten in denen die Rechte und Pflichten in 11 Kapiteln und 99 Artikeln geregelt werden.


    Die deutschsprachige Ausgabe kann man unter https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32016R0679 bekommen.


    Mit Inkrafttreten werden sie auch für alle nichteuropäischen Organisationen wirksam, die im EU-Wirtschaftsbereich tätig sind. Ein Rückbezug auf das eigene Landesgesetz ist unzulässig. Die EU-DSGVO sind für alle Beziehungen zu Bürgern, Bewohnern und Organisationen/Firmen gültig.