Das EU-Recht setzt die Rahmenbedingungen unter denen die Landesgesetze umgesetzt werden müssen. Mit Inkrafttreten von EU-Gesetzen/Verordnungen werden gleichzeitig zwei Gesetz-Ebenen gültig:
Das Landesgesetz ist vorrangig für alle im Land ansässigen oder tätigen Bürger/Firmen/Organisationen gültig. Im Land kann man sich nur auf die Landesgesetze berufen.
Werden die Landesgesetze schärfer als die EU-Gesetze umgesetzt, müssen diese Gesetze trotzdem beachtet werden. Ein Bezug auf laschere EU-Gesetze ist nicht möglich.
Werden die Landesgesetze lascher als die EU-Gesetze umgesetzt, kann man seinen Fall immer noch vor den Europäischen Gerichtshof bringen, nachdem man in allen Landesinstanzen gescheitert ist.
Man muss sich also zunächst immer an die eigenen Landesgesetze halten, kann sich jedoch immer noch an den Europäischen Gerichtshof wenden, wenn die EU-Gesetze nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
In diesem Fall klagt man gegen das eigene Land und fordert das EU-Recht ein.
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Nicht-EU-Organisationen berufen sich oft auf die eigenen Landesgesetze. Sollten diese Gesetze gegen EU-Recht und eigene Landesgesetze verstoßen, muss man die Organisation im Land der Organisation nach dortigem Recht verklagen.
Klagen im Ausland sind sehr zeitintensiv und aufwändig, da nur dort zugelassene Rechtsbeistände tätig werden können. Im Normalfall wendet man sich an eine inländische Kanzlei, die den Fall dann über eine ausländische Partner-Kanzlei abwickeln lässt. Dadurch entstehen Kosten für die Tätigkeit von mehreren Kanzleien.
Von einer persönlichen Klage an einem ausländischen Gericht ist abzuraten, da man dazu das ausländische Recht genau kennen muss. Für die direkte Klage ist es vorzuziehen, eine im Klageland ansässige Kanzlei zu beauftragen.
Probleme mit ausländischen Organisationen kann man vermeiden, indem man sich die Schlussbestimmungen eines Vertrages genau durchliest.
- Liegt der Gerichtsstand im eigenem Land, kann man den Vertrag auch dort nach eigenen Gesetzen durchsetzen.
- Liegt der Gerichtsstand im Land des Vertragspartners, muss man sich bei vertraglichen Problemen an die dortige Gerichtsbarkeit wenden.
Falls man einer ausländischen Gerichtsbarkeit zustimmt, sollte man überlegen, ob man sein Recht auch wirklich dort geltend machen will. In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, sodass der Verzicht auf seine Rechte billiger kommt als sie durchzusetzen.
Bin ich denn sicher, wenn ich selbst gegen den Vertrag verstoße oder der Vertrag gegen eigene Landesgesetz verstößt ?
Soweit der Verstoß Landes- oder internationalem Recht unterliegt, kannst du direkt in deinem Land verklagt werden. Verstößt der Vertrag gegen eigenes Landesrecht, ist er im eigenem Land auch ungültig. Hier muss der ausländische Vertragspartner dann sehen, wie er zu seinem Recht kommt, das nur in seinem Land gültig ist.
Als Beispiel für so einen Fall wären sogenannte EULA zu nennen.
EULA = END USER LICENCE AGREEMENT (Endbenutzer Lizenzbedingungen)
Zu 100% verstoßen sie z.B. gegen deutsche Gesetze, wenn sie sich auf ausländischen Gerichtsstand berufen und für einen Vertrag mit einer deutschen Privatperson gültig sein sollen. Verträge in Deutschland und mit in Deutschland ansässigen Bürgern unterliegen immer nur deutschen Gesetzen (Das ist ein Gesetz)
Will die Software-Firma ihr Recht durchsetzen, muss sie sich an deutsche Gerichte wenden. Die EULA werden wegen falschem Gerichtsstand nicht automatisch komplett ungültig, sondern nur der entsprechende Passus.
Widerspricht jetzt ein Punkt, der eingeklagt werden soll, deutschen Gesetzen, kann ihn die ausländische Firma nicht in Deutschland einklagen.
Pech für die ausländische Firma. Sie muss sehen wie sie zu dem kommt, zudem sie sich in Deutschland ungültige Rechte sichern will.