Wann man Fahrzeuge mit Blaulicht überholen darf

  • Am Samstagmorgen sah ich auf der Autobahn sehr weit vor mir Blaulichter aufflackern. "Ist garantiert ein Unfall", dachte ich mir und reduzierte erst einmal das Tempo und bereitete mich darauf vor, nach Links ausweichen zu müssen.


    Seltsamerweise bewegten sich die Blaulichter jedoch, sodass es sich nicht um eine Unfallstelle handeln konnte. Jetzt rechnete ich mit einem Notfall-Einsatz, bei dem die Fahrzeuge mit Vorrangberechtigung unterwegs sind. Sie mussten also eigentlich mit einer entsprechend hohen Geschwindigkeit fahren. Wieso ich sie mit nur 100 km/h trotzdem immer weiter einholte, war mir schleierhaft.


    Es handelte sich um 2 Einsatzfahrzeuge mit einem Gerätewagen, die mit 80 km/h auf der Autobahn unterwegs waren und das Tempo dann sogar noch auf 60 km/h drosselten. Das Blaulicht war eingeschaltet, die Sirenen aber nicht. Ohne Sirene hat ein Blaulicht keinerlei Bedeutung. Es ist sogar verboten, nur das Blaulicht einzuschalten, um schneller voran kommen zu können.


    Eindeutig darf man solche Fahrzeuge, die nur mit Blaulicht unterwegs sind, auch überholen, wenn sie, wie in diesem Fall, zu langsam unterwegs sind.