lebenslanges Wohnrecht - Nießbrauch

  • lebenslanges/zeitlich unbegrenztes Wohnrecht
    So etwas wird sehr oft in Zusammenhang mit einem Hauskauf vereinbart. Es bedeutet, dass man seine Wohnung, so lange man lebt, weiterhin bewohnen und nutzen darf.
    Es ist sozusagen ein unbegrenzt gültiger Mietvertrag, den der Besitzer des Hauses nicht mehr regulär kündigen kann.


    Ein lebenslanges Wohnrecht kann im Kaufvertrag, dem Grundbucheintrag oder dem Mietvertrag eingetragen werden. Das BGH hat aktuell entschieden, dass so ein Wohnrecht, egal wo es eingetragen wurde, auch weiterhin Bestand hat. Einem Mieter mit lebenslangen Wohnrecht kann nur noch wegen außergewöhnlichen Umständen gekündigt werden. Eigenbedarfskündigungen sind nicht zulässig.


    Nießbrauch
    Auch beim Nießbrauch wird eine Wohnung oder ein Haus dauerhaft zur Nutzung überlassen. Im Gegensatz zum Wohnrecht muss man dabei aber keine Miete oder Nutzungsgebühr bezahlen.
    Und jetzt kommt es: Man hat nicht nur keinerlei Wohnungskosten, sondern bekommt dabei zusätzlich noch alle Einnahmen, die das zum Nießbrauch überlassene Objekt erwirtschaftet.


    Beispiel:
    Ein Mietshaus wird verkauft und man bekommt den Nießbrauch daran. Der neue Besitzer muss nun alle laufenden Kosten tragen. Die eingehenden Mieten gehören jedoch dem, der den Nießbrauch hat.
    Dem neuen Besitzer gehört das Haus auf dem Papier. Er muss für alles zahlen, kann jedoch keinerlei Nutzen daraus ziehen. Er kann nicht einmal selbst einziehen, wenn es derjenige mit dem Nießbrauch nicht will.


    Warum kauft man ein Haus von dem man, außer Kosten, überhaupt nichts hat ?
    In der Regel werden Häuser innerhalb der Familie auf diese Art von Eltern auf die Kinder überschrieben. Die Kinder sind jetzt die Eigentümer des Hauses und können alles nach eigenen Wünschen und Erfordernissen umgestalten.


    Erst einmal erspart das die Probleme, wenn etwas mit Behörden geregelt werden muss. Die Eltern "sind raus" und müssen für nichts mehr die Verantwortung tragen. Dann werden die Eltern auch finanziell entlastet, weil sie nicht mehr die Kosten für den "Klotz am Bein" zu tragen haben.


    Gibt es keine sozialen Gründe, weshalb man als neuer Besitzer eines Hauses auf so etwas eingeht, gibt es nur noch einen Grund, weshalb man auf so etwas, trotz aller Nachteile, eingeht:
    Nur so bekommst du das Haus überhaupt oder möglichst günstig überlassen. Jetzt kannst du nur noch darauf hoffen, dass der Nießbraucher sein Recht nur noch möglichst kurze Zeit ausüben wird. Erst nach seinem Tod kannst du als neuer Besitzer komplett über das Haus verfügen.


    Welche Rechte hat man, wenn man ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch hat ?
    Mit dem lebenslangen Wohnrecht kannst du die Wohnung so lange nutzen wie du lebst. Dein Mietvertrag endet erst mit deinem Tod.Gerade für ältere Menschen, die tief im sozialen Umfeld verankert sind, bietet es eine Sicherheit, dass sie es nicht mehr verlassen müssen, außer sie möchten es selbst.
    So lange die Miete vom Mieter bezahlt wird, ist ihm die Wohnung sicher, wenn er sie auch bewohnt.


    Kündigt der Mieter von sich aus oder verstirbt, endet auch der Mietvertrag für alle anderen dort wohnenden. Das lebenslange Wohnrecht gilt nur für den, für den es auch zugestanden und eingetragen wurde.
    Der Mietvertrag kann nicht übernommen werden. Mit dem Ende dieses Vertrages müssen also alle anderen die Wohnung verlassen. Für sie gibt es keine weiteren Rechte.
    .....


    Beim Nießbrauch hat man keinerlei Pflichten mehr rund um die Wohnung oder das Haus. Das Recht auf Nießbrauch besteht auch dann noch weiter, wenn man das Objekt nicht mehr selbst bewohnt. Eventuelle Mieteinnahmen fließen also auch noch weiter, wenn man zum Beispiel in einem Pflegeheim wohnt.
    Ist man selbst nicht mehr in der Lage, seine Recht wahrzunehmen, kann man sie auch durch einen anderen "an seiner Statt" ausüben lassen. Mit dem Tod des Nießbrauchers enden absolut alle seine Rechte.


    Eventuelle Erben können keinerlei Ansprüche am Nießbrauch geltend machen. Das kann eventuell auch dazu führen, dass "überzähliger Nießbrauch" zurück gezahlt werden muss.
    Bei einer Rente wird die Rente in voller Höher bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Tod eintritt. Beim Nießbrauch endet das Recht jedoch ganz genau an diesem Tag. Nur bis zu diesem Tag standen dem Nießbraucher eventuelle Einnahmen zu. Darüber hinaus gehende Gelder müssen an den Eigentümer zurück erstattet werden.


    Sowohl beim lebenslangen Wohnrecht als auch beim Nießbrauch kann natürlich auch noch etwas anderes vereinbart werden. Im Zweifelsfall sollte man sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.