Toilettenpausen sind keine Pausenzeit

  • Es zählt zu den ureigensten menschlichen Bedürfnissen, dass man im Laufe des Tages auch einmal eine Toilette aufsuchen muss. Weil das "nur menschlich ist", darf diese "Toilettenpause" auch nicht als Pause angerechnet werden.
    Auch wenn ein Toilettengang länger dauert, muss er also nicht nachgearbeitet werden.


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    Wie bei den Raucherpausen, gibt es natürlich auch hier wieder Mitmenschen, die diese "kleine Sonderpause" regelmäßig und exzessiv zu Lasten der Kollegen einlegen. Während sie auf dem "stillen Örtchen" hocken, müssen die Kollegen die Arbeit für sie mit erledigen.


    Das Gesetz untersagt, dass die Toilettenzeit gestoppt oder begrenzt werden darf. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer jedoch darauf ansprechen, wenn er auffällig oft und auf längere Zeit hinaus immer wieder zur Toilette muss. Je nach Arbeitsumgebung muss er es sogar, weil die Ursache für die übermäßig häufigen Besuche durchaus ja auch in der Nähe des Arbeitsplatzes zu suchen und zu finden sein könnten.


    Hier ist es die allgemeine Fürsorgepflicht, die den Arbeitgeber sogar verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf anzusprechen. Es könnte ja auch genauso gut sein, dass der Arbeitnehmer krank ist. Ein erkrankter Arbeitnehmer kann nicht nur für sich, sondern auch für die Kollegen zur Gefahr werden. (Beispiel: Hochinfektiöse Magen-Darm-Grippe) Gleichzeitig kann seine Arbeitsleistung auch darunter leiden.


    Kann ein Arbeitnehmer, wegen extremer Häufigkeit an Toilettengängen, seine Arbeitsleistung nicht erbringen, kann das auch durchaus ein Grund zur Kündigung werden. Hiebei spielt dann nicht das "Warum" eine Rolle, sondern nur die dadurch nicht erbrachte Leistung.