Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig

  • In Deutschland gibt es drei Arten von Führerscheinen: Grau, Rosa, Plastikkarte


    Die grauen Führerscheine wurden bis 1985 ausgestellt. Gültigkeit unbegrenzt.

    Die rosa Führerscheine wurden von 1986 - 1998 ausgestellt. Gültigkeit unbegrenzt.

    Die rosa-grüne Plastikkarte wird seit 1999 ausgestellt. Gültigkeit unbegrenzt.


    Am 19.02.2013 trat die 3. EU-Führerscheinrichtlinie inkraft:

    Für Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

    Alle vorher unbegrenzt gültigen Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 gegen einen neuen Führerschein umgetauscht werden.

    Diese Richtlinie gilt für alle Führerscheine in der EU.


    2015 wurde in Deutschland eine Richtlinie erdacht, die jedoch nie umgesetzt wurde.

    Die Richtlinie sah vor, dass die Führerscheine von vor 1998 nach dem Geburtsjahr des Besitzers umgetauscht werden sollten.

    Vor 1953 geboren - Umtauschpflicht bis 2033

    1953-1958 bis 2021

    1959-1964 bis 2022

    1965-1970 bis 2023

    ab 1971 bis 2024

    (Jeweils bis zum 19.01 des Jahres umzutauschen)


    Für Führerschein ab 1999 sollten folgende Umtauschpflichten gelten. Bei ihnen geht es aber nicht nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers, sondern nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins:

    1999-2000 bis 2025

    2001-2002 bis 2026

    2003-2004 bis 2027

    2005-2006 bis 2028

    2007-2008 bis 2029

    2009 bis 2030

    2010 bis 2031

    2012-18.01.2013 bis 2033

    (Jeweils bis zum 19.01 des Jahres umzutauschen)



    So lange es keine anderen Fristen gibt, müssen alle, bisher unbegrenzt gültigen, Führerscheine bis zum 18.01.2033 umgetauscht werden. Ab dem 19.01.2033 sind sie ungültig und man würde ohne gültigen Führerschein fahren.

    Ab dem 19.01.2033 gibt es also keine unbegrenzt gültigen Führerscheine mehr.


    Beim Umtausch muss man, nach aktuellem Stand, keine neue Fahrprüfung ablegen und auch keinen Gesundheitstest vorlegen. Egal die alt der Führerschein ist, man hat ein Anrecht darauf, dass alle Fahrerlaubnisklassen 1:1 übertragen werden. Nur wenn man das 50. Lebensjahr erreicht hat, entfällt die Klasse C1E, mit der man auch mit der alten PKW-Führerscheinklasse 3 Züge von 7,5-12 Tonnen Gesamtgewicht fahren durfte.


    Der Umtausch ist nicht kostenlos und dauert aktuell 4 - 6 Wochen.

  • Zitat

    Am 19.02.2013 trat die 3. EU-Führerscheinrichtlinie inkraft:

    Für Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

    Alle vorher unbegrenzt gültigen Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 gegen einen neuen Führerschein umgetauscht werden.

    Diese Richtlinie gilt für alle Führerscheine in der EU.


    Ist n bisschen schwammig formuliert - gilt das auch für meinen am 25.02.99 ausgestellten "Lappen" oder wirklich nur für Führerscheine ab 19.01.2013 und später?

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Die "Scheckkarte" hab ich ja schon ... mag sein, dass mein Begriff "Lappen" schlecht gewählt war.


    Ich hab die Karte, aber mit (Alt-)Klasse-3 - Rechten.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Ach stimmt ja. Hast ja automatisch einen neuen. Nein, auch für dich gilt der gleiche Stichtag.

    ALLE aktuell unbegrenzt gültigen Führerscheine sind am 19.01.2033 ungültig. Das betrifft auch die, die jetzt noch eine "alte Pappe" gegen eine Karte umtauschen.

  • Wir sind jetzt im Januar 2022


    Die erste Umtauschfrist ist ganz offiziell abgelaufen

    Die Geburtsjahrgänge 1953 und 1958 hätten ihren Führerschein schon bis zum 19. Januar 2022 gegen einen neuen befristeten Führerschein umtauschen müssen.


    Was man aber damals noch nicht wissen konnte:

    Wegen der Corona-Pandemie war es nicht möglich, rechtzeitig und persönlich die entsprechenden Anträge zu stellen. Gleichzeitig sind und waren die Ämter auch nicht in der Lage, die Umtauschmenge zeitnah zu erledigen.


    Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.


    Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren.

    ...

    Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

    Wer den Führerschein nicht an seinem aktuellen Wohnort gemacht hat, hat also noch einen weiteren "Behördengang" vor sich.

    Bis die "Karteikartenabschrift" dann bei der eigenen Führerscheinbehörde hat, kann zusätzlich noch einige Zeit vergehen.



    Für die nächsten Geburtsjahrgänge sind die Umtauschfristen mittlerweile wie folgt

    • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
    • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
    • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

    Innerhalb 3 Jahren müssen also insgesamt 18 Geburtsjahrgänge ihren Führerschein umgetauscht haben., wenn sie ihn bis Ende 1998 gemacht haben.


    Zusätzlich kommen noch die hinzu, die ab 1971 geboren sind und bis Ende 1998 auch noch einen Führerschein gemacht haben.

    Das sind weitere 10 Jahrgänge, die ab dem 18. Lebensjahr ihren Führerschein gemacht haben können. Wer mit 16 oder 17 schon seinen "Lappen" machen konnte, zählt eventuell auch noch dazu.

    Die, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben. Die sind dann aber schon mindestens 81 Jahre alt.


    Habt ihr noch einen grauen oder rosa Führerschein ?

    Dann kümmert euch am besten bereits im Jahr vor dem Fristablauf darum, dass ihr einen neuen Führerschein bekommt.


    Habt ihr den Führerschein an einem anderen Ort gemacht ?

    Plant noch ein paar zusätzliche Wochen ein


    Jetzt geht es aber noch weiter

    Wer ab dem 01.01.1999 seinen Führerschein gemacht hat, muss ihn auch fristgerecht umtauschen. Dabei zählt dann aber das Jahr in dem der Führerschein ausgestellt wurde.

    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
    • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
    • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
    • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
    • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

    Schaut noch einmal rein, wann genau euer Führerschein ausgestellt wurde. Auch wenn er schon "neu aussieht", muss er umgetauscht werden, wenn dort "das falsche Datum" drin steht.


    Was braucht man sonst so für den Umtausch ?

    Zitat

    Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • der aktuelle Führerschein
    • eine Gebühr von rund 25 Euro

    Wie viele Millionen Führerscheinbesitzerinnen und -Besitzer ihren "Lappen" umtauschen müssen (ob grau, rosa oder Scheckkartenformat) wird wohl keiner ganz genau wissen.


    Und 15 Jahre später geht das ganze Theater erneut los. Setzt euch am besten jetzt schon die Erinnerungen in eure Terminplaner:

    - 2036

    - 2037

    - 2038

    - 2039

    - 2040

    - 2041

    - 2042

    - 2043

    - 2047


    In den Jahren muss sich erneut "gekümmert werden", wenn man die nächste Umtauschfrist nicht versäumen will.

    Dann kommt es aber nicht mehr darauf an, wann ihr geboren seid oder wann ihr den Führerschein gemacht habt. Dann kommt es nur noch darauf an, wann ihr den neuen Führerschein erhalten habt.