Vorsicht bei "Parkplatz nur für Frauen"

  • In Bayern hat ein Gericht bestätigt, dass das Zusatzschild "Frauenparkplatz" oder "nur für Frauen" an einem Parkschild, rechtlich keinerlei Relevanz hat. In der STVO gibt es das Schild überhaupt nicht. Jeder darf dort parken, nicht nur Frauen.

    Wer als Mann auf einem "Frauenparkplatz" parkt, darf und kann daher nicht dafür bestraft werden.

    Das Zusatzschild hat rechtliche nur eine hinweisende oder bittende Funktion.

    ABER ... das gilt nur für den "öffentlichen Verkehrsraum" und nicht auf privatem Gelände.


    In einem Parkhaus oder auf einem privatem Parkplatz oder Gelände gelten die Nutzungsbedingungen und das Hausrecht des Besitzer. Der Besitzer kann verbieten, dass an solchen Plätzen Männer parken dürfen.

    Wer gegen entsprechende Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass er im schlimmsten Fall weg geschleppt wird und die Kosten dafür auch noch zu tragen hat. Zusätzlich kann der Besitzer auch noch Bearbeitungsgebühren oder "Strafen" verlangen.


    Vorsicht auch bei der Auslegung, was als "öffentlich" oder "privat" gilt.

    Wenn eine Stadt ein Parkhaus besitzt, ist es "Eigentum der Stadt" und gilt nicht als öffentlicher Verkehrsraum. Spätestens, wenn man durch Einfahrten oder Schranken muss, sollte man damit rechnen, dass man sich jetzt auf privatem Gelände befindet.