Kostümierung kann beim Fahren teuer werden

  • Im KIarneval/Fasching fahren viele Leute kostümiert und maskiert zu den Umzügen. Bei der Kostümierung muss man aber vorsichtig sein. Man darf nicht mit Masken Auto fahren.

    Erst einmal behindern sie die Sicht. Kommt es zum Unfall, hat man immer eine Mitschuld. Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden (§ 23 StVO)


    Dann gibt es auch noch das Vermummungsverbot. Wer vermummt Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Der Fahrer muss erkennbar bleiben. Erlaubt sind Gesichtsbemalungen und Kopfbedeckungen, die das Gesicht weitgehend frei lassen.