OLG Frankfurt: Erbe als Druckmittel ist sittenwidrig

  • Ein Erblasser hatte in seinem Testament verfügt, dass seine Frau und sein Sohn jeweils 25% erben sollten. Wenn die beiden Enkel, von seinem anderen Sohn, die Großeltern regelmäßig besuchen, sollten sie auch jeweils 25% erben. Wenn die Großeltern nicht besucht werden, sollten Frau und Sohn jeweils 50% bekommen und die Enkel leer ausgehen.


    Das OLG Frankfurt am Main hat befunden, dass ein "Erbe mit Bedingungen" gegen die guten Sitten verstößt. Die Enkel haben auch dann Anspruch auf das Erbe, wenn sie die Bedingungen nicht erfüllen.