Wann ist endlich Schluss mit Hochzeitskorsos auf der Autobahn ?

  • Wie eine Seuche breitet sich die Unsitte aus, bei Hochzeiten in einer Menge von Fahrzeugen auf die Autobahn zu fahren und dort den Verkehr zum Erliegen zu bringen.

    Zuerst vernahm man von solchen Aktionen durch türkische Hochzeitsgesellschaften in NRW. Danach kamen Konvois anderer Großfamilien und mittlerweile scheint es sich auch auf andere Nationalitäten und Ebenen auszubreiten.


    Die Fahrzeuge behindern bei ihren Aktionen nicht nur andere Fahrzeuge indem sie sie zum Bremsen zwingen, sondern blockieren sie auch absichtlich komplett indem sie gemeinsam anhalten und somit ganze Autobahnabschnitte sperren.


    Kommt es durch solche Aktionen zu Unfällen weiter hinten, bleiben die eigentlich Schuldigen davon völlig unberührt.

    Ein solcher Konvoi stellt, falls er sich wie oben geschildert verhält, eine strafbare Handlung dar.

    - unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr

    - Nötigung

    - Behinderung

    - grob fahrlässige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer


    Jetzt kann sich jeder selber heraus suchen, welche Strafen dafür laut Gesetzgeber vorgesehen sind. Grundsätzlich sind zunächst einmal alle Fahrer schuldig, die am betreffenden Konvoi teilgenommen haben.


    In einer Stadt kann man gerne mal ein Auge zudrücken. Verkehrsstockungen und Staus sind dort allein schon wegen Ampeln und anderen Sachen an der Tagesordnung.

    Autobahnen sind jedoch Schnellstraßen, auf denen sich der Verkehr in großer Dichte mit höherer Geschwindigkeit vorwärts bewegt.


    Wenn jemand andere Personen erpresst oder nötigt, wird so ein Verhalten allgemein geächtet und auch moralisch verurteilt. Ein blockierender Hochzeitskonvoi ist auch nur eine Erpresserbande, die alle anderen dazu nötigt anzuhalten oder ihnen vorzuschreibt, wie und wo sie zu fahren haben.


    Keiner der Fahrer kann in vollem Ernst behaupten, dass er nicht wusste, dass Nötigung strafbar ist. Eine allgemeine und generelle Nachsicht mit ihnen ist daher auch nicht angebracht.

    Wer welche Schuld auf sich genommen hat, werden später Zeugenaussagen und Prozessverlauf klären. Ihm wird dann eine, seiner strafbaren Handlung angemessenen, Strafe auferlegt werden.


    "Darf ich so ein Verhalten eigentlich fotografieren ?"

    Ja, so lange du dich an die Regeln dazu hältst, darfst und musst du es sogar. Es ist deine Pflicht an der Aufklärung einer Straftat mitzuwirken.


    "Was ist mit den Persönlichkeitsrechten ?"

    Die Aufklärung einer Straftat steht über diesen Rechten. Ein Erpresser kann später auch kein Opfer verklagen, weil das ein Foto von ihm aufgenommen hat.


    Oder willst du allen Ernstes vorher noch einen Straftäter fragen, ob du ein Foto von ihm aufnehmen darfst, das ihn bei der Tat zeigt ?

    Mit der Unsitte der Hochzeitskorsos auf Autobahnen muss möglichst schnell aufgeräumt werden, bevor es dadurch die ersten Todesfälle gibt.