Schilda ist neuer Sitz des Verkehrsministeriums, Neue Regeln scheinen es zu bestätigen

  • Der Verkehrsminister will einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern zu Radfahrern zum Gesetz machen. 

    StVO §5 Absatz 4 sagt dazu Folgendes


    4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden. 


    Das OLG Naunburg hat schon im Jahr 2005 (Az: 12 U 29/05) entsprechende Abstände definiert:, die auch immer wieder als allgemeine Verhaltensregel gegeben werden


    - Einspurige Fahrzeuge (Kraftrad, Fahrrad): mindesten 1,5 Meter

    - Mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW): mindestens 1 Meter

    - Wartende Linien- und Schulbusse: mindestens 2 Meter

    Quellen: T-Online.de , Bußgeldkatalog,de


    Grundsätzlich gilt:

    Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!

    So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).


    Es gibt also schon seit über einem halben Jahrhundert entsprechende Urteile.  Und auch der Bußgeldkatalog sieht schon lange entsprechende Strafen vor . 

    Nun wird es also ein neues Gesetz für etwas geben, was schon lange geregelt ist. 


    Elektrische Tretroller (E.Scooter) sollen die Busspur benutzen dürfen

    Laut Gesetz dürfen diese Spielzeuge nur maximal 20 km/h fahren. In der Realität schaffen Abertausende von Leih-Scootern dieses Tempo überhaupt nicht, weil sie absichtlich gedrosselt werden.


    Fährt ein E-Scooter nun auf einer Busspur mit z.B. 15 km /h, muss ein mit 50 Leuten besetzter Linienbus auch so langsam fahren. 


    Umwelt ? 

    15 km/h sind Standgas... unterster Tourenbereich. Extreme Luftverschmutzung weil der Motor dabei auch noch das Fahrzeug bewegen muss und enorme Mengen an Treibstoff verbraucht.

    Wirtschaftlichkeit ?

    Hat ein Bus nur eine Stunde lang am Tag einen E-Scooter auf seiner Spur, kann er seinen Fahrplan nicht einmal ansatzweise mehr einhalten. Er müsste 35 km an Strecke einholen, die er in der Zeit hinter einem E-Scooter verloren hat.

    Damit verschmutzen Busse die Umwelt mehr als alle anderen Fahrzeuge und gleichzeitig wird der Öffentliche Nahverkehr völlig unattraktiv. Die Fahrgäste würden mehr bezahlen müssen und gleichzeitig wäre es ein Lottospiel wann der Bus überhaupt am Ziel ankommt


    PKW mit mehr als 3 Insassen sollen die Busspur benutzen dürfen

    Das bedeutet, dass mindestens 4 Personen im PKW fahren müssen. Das Prinzip kennt man ja aus London und anderen Städten. Sobald jedoch Einer aus der Fahrgemeinschaft aussteigt, darf der PKW die Busspur nicht mehr benutzen.

    Wer überwacht, wie viele Leute im Fahrzeug sitzen ? Die Polizei rückt in manchen Bundesländern ja schon nicht mehr bei Verkehrsunfällen aus, wenn es keine Verletzten gab. Eine allgemeine Kamera-Überwachung scheitert daran, dass sie gegen diverse Gesetze verstößt.


    LKW sollen nur noch im Schritttempo abbiegen dürfen

    Die meisten LKW fahren schon lange nicht mehr schneller, wenn sie abbiegen wollen. Trotzdem passieren immer wieder Unfälle. 

    Schritttempo wird mit einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h definiert. Es gibt keinen Tachometer, der dieses Tempo zuverlässig anzeigen kann. Bei Radarkontrollen werden zwangsweise 3 km/h als Messungenauigkeit abgezogen. Aich diese Geräte können das gefahrene Tempo nicht anzeigen.

    Es gibt also keine Instrumente, die sicher stellen (oder nachweisen) können, ob ein LKW wirklich Schritttempo fährt. 


    Das Parken in zweiter Reihe soll sehr viel höher bestraft werden

    Wer als Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten stehen bleibt, der parkt. Als Erstes sind die Taxifahrer dran. Auch wenn sie Fahrgäste haben, so haben sie deshalb keine Sonderrechte.

    Auch wenn ein älterer und eventuell Gehbehinderter aussteigt, gibt es deshalb keine Gnade vor dem Gesetz. 

    Die wirklichen Straßenblockierer wird es weniger treffen. Sie zahlen dann eben statt 35 oder 50 Euro 20 Euro mehr. Dafür können sie dann gemütlich weiter parken.

    Wie viele werden denn aktuell überhaupt dabei erwischt ? Eher die wenigsten.


    Das Abstellen von E-Scootern soll auf Gehwegen verboten werden

    Im Fahrradständer haben sie nichts zu suchen. Auf einem Parkplatz dürfen sie auch nicht abgestellt werden. Am Rand zwischen Gehweg/Radweg und Straße dürfen sie auch nicht abgestellt werden.

    Bleiben nur noch speziell ausgewiesene Abstellplätze, die es aber nicht gibt. Würde es sie geben, würde das Nutzungsprinzip von E-Scootern ad absurdum geführt werden. E-Scooter machen (wenn überhaupt) nur Sinn, wenn man dazu nicht extra zu einem Sammelplatz muss.

    Für die Einhaltung entsprechender Vorschriften gibt es auch wieder kein Personal


    Die vorgeschlagenen Regeln und Gesetze sind weder sinnvoll noch kontrollierbar oder durchsetzbar.

    Schilda lässt wieder einmal grüßen.


    Die Vorschläge können sich in die Reihe der bekanntesten Schildbürgerstreiche einreihen


    Zitat


    • Die Schildbürger bauen ein Rathaus: Als die Schildbürger ein neues, pompöses Rathaus bauen, vergisst der Architekt die Einplanung von Fenstern, und das Rathaus ist innen stockfinster. Daraufhin versuchen die Schildbürger, mit Eimern das Sonnenlicht einzufangen und ins Innere zu tragen.
    • Die Schildbürger verschieben das Rathaus: Eine Jacke dient als Markierung der Rathausverschiebung. Als ein Landstreicher die Jacke mitnimmt, glaubt man das Rathaus zu weit geschoben zu haben.
    • Der versalzene Gemeindeacker: Um unabhängig von den teuren Salzlieferungen zu werden, beschließen die Schildbürger, das Gewürz selbst anzubauen, und streuen eine Fuhre Salz auf den Gemeindeacker. Die Ernte der vermeintlichen Salzgewächse (in Wirklichkeit Brennnesseln) von Hand schlägt leider fehl. In Schildau ist der Schauplatz dieses Streichs als „Salzberg“ bekannt.
    • Die versunkene Glocke: Um die wertvolle Rathausglocke vor dem Feind zu schützen, beschließen die Schildbürger, sie im See zu versenken. Um sich zu merken, an welcher Stelle des Sees sie die Glocke nach dem Ende des Krieges wieder herausholen können, schnitzen die findigen Bürger eine Kerbe in den Bootsrand. Als sie nach dem Krieg merken, dass sie so die Glocke nicht wiederfinden, schneiden sie vor Wut die Kerbe aus dem Bootsrand heraus, wodurch sie freilich nur noch größer wird.
    • Vom richtigen Verscheuchen der Vögel: Weil Krähen die frische Aussaat vom Gemeindeacker picken, sollen sie verscheucht werden. Damit der Gemeindevorsteher nicht die Saat zertrampelt, wird er auf einer Plattform von vier Männern auf das Feld getragen.

    (weitere Geschichten aus Schilda könnt ihr unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schildb%C3%BCrger nachlesen)


    Die modernen Schildbürgerstreiche werden sich dann wie folgt lesen

    Klingt das für euch nicht auch nach neuen Schildbürgerstreichen ? 

    Das Verkehrsministerium muss also mittlerweile wirklich in Schilda sitzen. Anders kann ich mir die Vorschläge nicht vorstellen :P;)