Wahlbetrug bei Kommunalwahl

  • Ein Wahlhelfer hat gestanden, dass er bei der Stimmenauszählung bei der Kommunalwahl in Brandenburg betrogen hat. Er hat bei der Auszählung "mehr als 50 Stimmen" für die AfD den Grünen zugeschoben.


    Im betreffenden Wahlkreis hat die AfD 18,4 und die Grünen haben 8,7 Prozent der Stimmen erreicht. 50 Stimmen mehr oder weniger für die Grünen verschieben das Kräfteverhältnis der beiden Parteien zueinander also nicht. Für die AfD kann so ein Manko jedoch durchaus Konsequenzen haben.


    Der Wahlhelfer wollte, nach eigenen Aussagen, mit seiner Aktion auf die Möglichkeit von Wahlmanipulation hinweisen. "Mein Herz schlägt links", sagte er dazu. Er sympathisiert also nicht mit den Grünen.


    Bei Kommunalwahlen werden Wahlhelfer vom Beisitzer kontrolliert. Bei anderen Wahlen werden jeweils zwei Beisitzer ausgewählt, die, jeder für sich und unter Kontrolle des anderen, die Stimmen einzeln auszählen müssen. Das Prinzip macht Manipulationen faktisch unmöglich.


    "Jede Stimme zählt" Auch wenn die Manipulation keine Auswirkung auf dern Ausgang hat, so ist es jedoch nicht mehr als recht, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder den Fall untersucht und ihn vor Gericht bringen wird.


    Es ist egal, wer einen Vor- oder Nachteil von einem Wahlbetrug hat. Manipulationen sind immer asozial und durch nichts zu rechtfertigen.:thumbdown:


    Fakten-Quelle: WELT online