Neue Vorschriften zum Online-Banking bergen auch Gefahren

  • Ganz offiziell sollte sich am 14. September 2019 viel beim online Banking und Internet-Shopping ändern. Auf den letzten Drücker wurde das feste Datum aber durch eine Übergangszeit aufgeweicht. Wie lange die Übergangszeit dauern soll, ist jedoch aktuell nicht festgelegt.


    Wer online Banking derart betreibt, dass er sein Handy oder Smartphone dazu benutzt (oder besser gesagt, benutzen muss) hat ab dann ein Sicherheitsproblem:

    Wer sich seine TAN auf das Handy senden lässt, muss sofort sein Konto sperren lassen, wenn er sein Handy verliert.


    Wenn das Handy verloren geht, übernimmt die Bank keine Haftung mehr für die Sicherheit und leistet auch keinen Schadenersatz bei Missbrauch.


    Schaut man in die AGB und Nutzungsbedingungen für das Online Banking vieler Banken, so findet man dort oft auch den Passus, dass man nicht mit dem gleichen Gerät (mit dem man die TAN empfängt) Online Banking betreiben darf.

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    Hat man jedoch einen TAN-Generator, hat man das Problem nicht. Selbst wenn das Handy verloren geht, braucht man zusätzlich noch die Karte + den TAN-Generator+ das Passwort, um ans Konto heran zu kommen.


    PS:

    Ähnlich unsicher wie das Senden einer TAN aufs Handy ist die andere Möglichkeit der Verifikation: Fingerabdruckscanner im Handy.

    Schaut euch euer Handy mal ganz genau an, wie viele eurer Fingerabdrücke dort zu sehen sind. Ihr liefert faktisch mit dem Handy auch gleich den "Code zum Online-Banking" mit. Wie leicht die Sensoren zu überlisten sind, muss man ja keinem mehr erklären.