Wer nicht arbeiten will, bekommt auch kein Hartz IV

  • Am 04.09.2019 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die vollständige Streichung von Unterstützung für einen Hartz IV-Bezieher rechtens ist. Er bekommt weder Geld noch irgendeine Sachleistung. (LSG, 17.07.2019, Az.: L 7 AS 987/19)


    Eigentlich hatte der Mann die Auflage, im Monat 5 Bewerbungen zu schreiben. Hätte er das gemacht, wäre alles in Ordnung gewesen. Der Mann weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass er sich nicht bemühen müsse, weil er das deutsche Wirtschaftssystem ablehne.


    Fazit: Wer definitiv nichts für sein eigenes Leben tun will, wird auch nicht versorgt.

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    Meine ganz persönliche Meinung dazu: Richtig gemacht :thumbup:

    Der Mann sagt ganz eindeutig, dass er sich nie für einen Job bewerben will. Seine Begründung ist, dass er das deutsche Wirtschaftssystem nicht mag.

    Das deutsche Wirtschaftssystem ist eigentlich ähnlich wie überall auf der ganzen Welt:

    "Ich leiste eine Arbeitsleistung und bekomme dafür Geld oder ich leiste einen Beitrag zur Gesellschaft und werde deshalb von der Gesellschaft unterstützt."


    Der Mann will jedoch überhaupt nichts leisten. Nicht einmal 5 Briefe im Monat schreiben. Er will also, dass ihn die Gesellschaft durchfüttert, obwohl er sagt, dass er nie etwas dazu beitragen wird, sein eigenes Leben zu finanzieren oder die Gesellschaft zu unterstützen.

    Seine Aussage ist "Ich werde nichts tun. Ihr müsst mich aber trotzdem finanzieren"


    Wenn man sonst Hartz IV-Bezieher als "Sozialschmarotzer" verdächtigt, muss man ihnen doch eingestehen, dass sie sich nicht so offensichtlich verweigern und die ihnen gemachten Auflagen erfüllen.

    Ich gehe sowieso davon aus, dass die meisten froh wären, aus H4 wieder raus zu kommen.


    Diese faule Socke meint jedoch, dass er nicht einmal den Schein wahren muss. "Ich tue nichts und ich werde auch nie etwas tun, weil ich es nicht mag etwas tun zu müssen"


    Bei Naturvölkern gibt es für solche Menschen eine ganz einfache Lösung:

    Sie werden aus dem Dorf geworfen und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    Entweder lernen sie es , für sich selbst zu sorgen .. oder sie finden einen "anderen Dummen", der sie durchfüttert ... oder sie sterben eben.


    Stellt sich jetzt die moralische Frage: 

    Darf man einfach einen Menschen verhungern lassen, nur weil er nichts tun WILL ?

    Er will sich nicht einmal selbst ernähren. Er will nichts für andere tun. Er stellt sich damit ganz freiwillig außerhalb jeglicher Gesellschaft.


    Die einzige ethisch zu rechtfertigende Lösung für dieses Dilemma ist:

    Der Mann muss weiter durchgefüttert werden. Da er jedoch die Gesellschaft nicht akzeptieren will, muss er eben von ihr separiert werden.

    Er muss also in einer Einrichtung untergebracht werden, die ihn dauerhaft versorgt.


    Was ist mit dem Recht auf Freizügigkeit ?

    - Wer unzurechnungsfähig ist, für den wird eben von anderer Seite entschieden, wo er zu leben hat.

    - Straftäter haben das Recht auf Freizügigkeit während der Verbüßung ihrer Strafe auch verwirkt

    - Wehrdienstleistende hatten während ihrer Dienstzeit auch kein Recht auf Freizügigkeit oder Meinungsfreiheit.


    Drei völlig verschiedene Personengruppen, die nichts miteinander gemein haben, die jedoch ihre Rechte für einen gewissen Zeitraum verloren haben.

    Es ist also rechtens und gerechtfertigt auch totalen Gesellschaftsverweigerern ihre Rechte zu beschneiden.


    Ähnlich wie Straftäter, haben sie sich auch völlig freiwillig zu ihrem Verhalten entschlossen. Sie werden dafür dann zwar nicht bestraft, jedoch bekommen sie eben auch nicht mehr als zum Überleben wirklich notwendig ist. Nur genug, damit sie nicht sterben oder krank werden.

    Wenn ihnen dann vor Langeweile "die Decke auf den Kopf fällt", werden sie ihre Einstellung vielleicht einmal ändern.