Meisterpflicht wird für bestimmte Berufe wieder eingeführt

  • 2004 wurde die Meisterpflicht für 50 Berufe abgeschafft. Seit damals konnte man sich auch ohne Meisterbrief in diesen Berufen selbständig machen und eine Firma gründen.

    Fliesenleger, Parkettleger, Raumausstatter, Plattenleger, Mosaikleger,Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller sind nur einige Berufe, für die man keinen Meisterbrief mehr brauchte, um eine eigene Firma zu gründen.


    Vom Prinzip her war es natürlich nicht mehr sinnvoll, für jede kleine Unterabteilung eines Handwerks einen eigenen Meisterbrief zu verlangen. Viele der oben genannten Berufe sind einander so nah verwandt, dass es nicht nachvollziehbar ist, weshalb ein Fliesen- oder Mosaikleger-Meister nicht auch eine Firma eröffnen darf, die nur einfache Platten verlegt.


    Gewundert habe ich mich jetzt jedoch, dass auch der Beruf des Orgel- und der des Harmoniumbauers von der Meisterpflicht ausgenommen wurden, da man diese Arbeit nun doch nicht als "Anlernberuf" bezeichnen kann.

    Aus einem Stück Blech eine Pfeife zu hämmern, diese dann nur nach Gehör zu stimmen und die fertigen Pfeifen später dann zu einem Chor zusammen zu bauen, das über ein Gebläse betrieben und über eine Tastatur gesteuert wird ... ich habe das alles schon mal gemacht als ich noch in meiner Berufsfindungsphase war. Aber egal.


    Eigentlich wollte man so dafür sorgen, dass man eben nicht mehr für alles einen Meisterbrief braucht sodass auch ein Hausmeisterservice auch das Verlegen oder Reparieren von Platten und Fliesen usw. ausführen darf.

    -----

    Mit dieser Freizügigkeit soll es nun bald wieder vorbei sein. Der Zentralverband des Handwerks drängt ja schon seit langem danach, alle diese Meisterpflichten wieder einzuführen. Nachdem die Länderkammern, nach Antrag von Bayern, diese Forderung unterstützt hat, geht es nun ab heute an die Bundesregierung, die darüber zu entscheiden hat, für welche Berufe wieder eine Meisterpflicht gelten soll.