Tretroller / Kickboard / Scooter
Diese Fahrzeuge gelten nicht als Fahrzeug. Für sie ist deshalb der Gehweg vorgeschrieben. Sie dürfen nicht auf dem Radweg oder der Straße fahren.
E-Scooter / Elektro-Tretroller
Versicherungspflichtiges Fahrzeug. Es besteht Benutzungspflicht von Radwegen oder Schutzstreifen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden. Verboten ist das Fahren auf Schnellstraßen oder Autobahnen.
Fahrrad
Die Benutzung von Radwegen ist vorgeschrieben. Sind diese nicht befahrbar, darf auch auf der Straße gefahren werden. Schutzstreifen können, müssen jedoch nicht benutzt werden.
Bei ausgewiesenen kombinierten Fuß- und Radwegen muss auf dem Fußweg gefahren werden. Es gibt keine Wahlfreiheit. Die Straße darf nicht benutzt werden.
Bis zum Alter von 10 Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Sie begleitende Erwachsene dürfen in diesem Fall auch auf dem Gehweg fahren.
Fahrräder oder E-Scooter dürfen nicht über Fußgängerüberwegen fahren. Hier muss abgestiegen werden und das Fahrzeug geschoben werden.
Mofa
Sofern eine Nutzung nicht gesondert ausgewiesen und erlaubt ist, dürfen Mofas nicht auf Radwegen fahren. Sie müssen die Straße benutzen.
Mokick
Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h müssen diese Fahrzeuge auf der Straße gefahren werden. Das Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen ist verboten.
Mehrspurige Fahrzeuge
Lastenräder, Behindertengefährte und spezielle Senioren-Fahrzeuge müssen auf der Straße gefahren werden, sofern sie zu breit für andere Wege sind oder diese nicht benutzen dürfen,
Landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen auf der Straße bewegt werden.
Motorisierte Rollstühle
Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h muss der Gehweg benutzt werden. Versicherungspflichtige Fahrzeuge müssen, entsprechend der Geschwindigkeitsklasse die gleichen Regeln befolgen wie andere Fahrzeuge mit ähnlicher Geschwindigkeit (in der Regel die, wie sie für Mofas gelten)
Leichtfahrzeuge mit gedrosselter Höchstgeschwindigkeit
Bauartbedingt müssen sie auf der Straße fahren. Alle anderen Wege sind verboten. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Autos. Das Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen ist verboten.
Ein- und mehrspurige Fahrzeuge, die schneller als 45 km/h fahren dürfen.
Sie müssen auf der Straße bewegt werden. Verboten sind Straßen, die mindestens eine höhere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit voraussetzen ( z.B. Schnellstraßen, Autobahnen usw.)
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h
Für sie ist die Straßenbenutzung vorgeschrieben. Wird eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, so muss diese auch gefahren werden (rundes blaues Schild mit weißer Zahl)