Wer über Kriegseinsätze der Bundeswehr entscheidet

  • In Deutschland gibt es für jeden Bereich ein eigenes Amt und Politiker. Es gibt auch eine Behörde, die für die Bundeswehr zuständig ist: Das Verteidigungsministerium.

    Dieses Ministerium ist für alles rund um die Bundeswehr zuständig und verantwortlich. Es muss alles regeln, was die Regierung für die Bundeswehr vorgibt.


    Im Verteidigungsfall wird die Führung an das Bundeskanzleramt übergeben. Dann ist der Bundeskanzler*In der oberste Befehlshaber.


    Das Außenministerium ist für politische Interaktionen mit anderen Regierungen zuständig. Diese Aufgabe kann auch das Bundeskanzleramt übernehmen.


    In Friedenszeiten entscheidet das Parlament über den Einsatz der Bundeswehr.

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    Deutschland befindet sich nicht im Verteidigungsfall oder im Krieg mit einem anderen Land.

    Die Bundeskanzlerin kann also nicht allein über den Einsatz der Bundeswehr entscheiden.

    Die Verteidigungsministerin kann schon gar keinen Einsatz befehlen oder Einsätze mit anderen Ländern vereinbaren.


    Der jüngst erfolgte Eklat, dass die Verteidigungsministerin, mit Zustimmung der Bundeskanzlerin, anderen Ländern den Vorschlag macht, zusammen mit der Bundeswehr eine Schutztruppe zu bilden, übersteigt also sowohl die Kompetenzen als auch die Rechte beider Politikerinnen.


    Es ist also nicht verwunderlich, dass die Proteste solcher Eigenmächtigkeit durch alle Parteien gehen.

    Deutschland ist nicht Russland, nicht die Türkei, nicht GB und auch nicht die USA. In Deutschland hat kein Einzelner das Sagen, sondern das Parlament der gewählten Volksvertreter.