Bilder von Kindern im Internet sind strafbar, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben

  • Im Prozess klagte eine Großmutter für ihren kleinen Enkel gegen den Vater des Kindes.

    Die Großmutter hatte das Sorgerecht für das Kleine und hatte dem Vater nur Fotos für den ganz normalen Privatgebrauch gestattet. Der Vater setzte sie aber bei Facebook hinein.


    Jetzt hat das Amtsgericht Hannover den Vater dafür zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 40 € verurteilt. (Az.: 244 Ds 228/19)

    Quelle: Der Spiegel