Das kann beim Kauf eines gebrauchten E-Autos passieren

  • In den USA hat Tesla einige seiner gebrauchten Fahrzeuge versteigert. Ein Händler kaufte einen davon am 15. November 2019. Der Wagen war mit dem kompletten Autopilot-Paket ausgestattet, für das man schon alleine 8.000 Dollar Aufpreis bezahlen muss.

    Am 18. November führte Tesla eine Prüfung der Software per Ferndiagnose durch. Das Ergebnis war, dass der Tesla im Dezember ein Update der Software erhalten würde.

    Mit dem Update würde die Autopilot-Funktion wieder entfernt werden - was dann auf der offiziellen Rechnung ausgewiesen wurde.


    Im Kaufvertrag war jedoch nie die Rede davon gewesen, dass diese Funktion wieder entfernt werden würde.


    Da der Händler den Wagen mit der Funktion gekauft und erhalten hatte, verkaufte er ihn auch genau so weiter. Als der Kunde dann im Januar das Update erhielt, wurden die Autopilot-Funktionen mit dem Update wieder deaktiviert.

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    Jemand hat Tesla angeschrieben, ob sie nicht bei einem gebrauchten Tesla den Autopilot deaktivieren können, damit man sich den Aufpreis dafür sparen könnte.


    Teslas Antwort darauf war

    Zitat


    “...if it’s added and it’s a used car they just simply will not remove it.”

    (Wenn es in einem gebrauchten Wagen vorhanden ist, wird es nicht mehr entfernt)


    Im englischen Original könnt ihr diesen Vorfall unter https://jalopnik.com/tesla-rem…-from-customer-1841472617 nachlesen.

    Heise.de hat auch darüber berichtet, jedoch nicht, dass die Abschaltung bereits auf der offiziellen Rechnung von Tesla erwähnt wird. Aus diesem Grund suche ich immer das Original ;)


    In den USA ist das übrigens kein Einzelfall. Immer wieder werden Funktionen erst einmal deaktiviert. Erst wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann, in dem die deaktivierte Funktion ausdrücklich erwähnt wird, wird sie wieder aktiviert.


    Dieser Artikel soll zeigen, dass der Hersteller eines E-Mobils auch nach einem Verkauf als Gebrauchtwagen immer noch "die Finger im Spiel" hat. Der Hersteller ist zwar nicht der Vertragspartner, kann jedoch immer noch bestimmen, was das Fahrzeug wirklich kann.


    Ob Tesla das, in einem gleichartigen Fall, in Deutschland auch machen würde oder dürfte, ist natürlich nicht gesichert.


    Nach deutschem Recht gilt der im Kaufvertrag dokumentierte Zustand und die Ausstattung als Vertragsbestandteil.  Werden Ausstattungsmerkmale nach dem Kaufabschluss wieder entfernt, ist der Vertrag ungültig und kann rückabgewickelt werden.

    Auto zurück, Geld zurück.


    Man kann nur empfehlen:

    Wirklich alles, was an Ausstattung, Möglichkeiten und Funktionen vorhanden ist, sollte im Kaufvertrag einzeln aufgeführt werden. Nur dann hat man später etwas Rechtssicheres in der Hand,