Vernichtung von Retouren-Sendungen soll verboten werden

  • Sehr oft werden im Onlinehandel zurück geschickte Waren vernichtet, anstatt sie wieder neu zu verpacken und wieder in Umlauf zu bringen. Das soll ein neues Gesetzes verhindern.

    Sofern es sich nicht um Hygieneartikel handelt, sollen die Händler damit gezwungen werden, die Waren erneut zu versenden oder sie an gemeinnützige Organisationen zu spenden.


    Natürlich geht so ein Gesetz an der Realität von Händlern vorbei...

    Wer als Händler eine Ware beim Hersteller bestellt, erhält die Ware in der Originalverpackung. Man bekommt die Verpackung nie einzeln, um sie nach einer Retoure später erneut "original" verpacken zu können.


    Der Händler hat also gar keine Chance, ein - wirklich nur einmalig geöffnetes - Produkt erneut an den nächsten Kunden wieder verkaufen zu können.Mit dem Öffnen wird das Produkt so automatisch zu einem "Gebraucht-Produkt". Eventuelle Garantien beginnen zu laufen und der Wert des Produktes fällt.


    Natürlich könnten solche Produkte auch ganz gezielt als "Vorführware" oder "Retourenware" angeboten werden. Dann würden viele Kunden aber wahrscheinlich nur ganz gezielt genau diese Ware suchen und kaufen wollen.

    Gerade im Internethandel ist der Preiskampf sehr hoch und die Margen sehr gering. Da zählt oft nur die Masse, die man verkauft, ob man überhaupt daran verdienen kann.

    Einen Rückläufer zu überprüfen und neu zu verpacken kostet oft mehr als man als Marge kalkuliert hat. Soll man es dann noch einmal, zu einem geringen Preis, erneut anbieten, ist die Vernichtung wirklich billiger.


    Hier mal ein Beispiel aus der Praxis zwischen Händler und Lieferant

    Der Lieferant verlangt für jede Retoure mindestens 25 Euro als Bearbeitungsgebühr für eine Retoure. Dazu muss der Händler das Produkt auf seine eigenen Kosten einsenden und bis zu mehrere Wochen auf eine Retourennummer warten.

    Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Verpackung geöffnet wurde ... selbst wenn sie danach erneut fachmännisch verklebt wird, zählt es als "schon geöffnet" ... geht die Ware an den Händler zurück und die Gebühren fallen trotzdem an.


    Der Händler hat es also nicht so einfach, ein Produkt wieder los zu werden. Gleichzeitig kostet es ihn im Beispielfall insgesamt rund 30 Euro und viel Aufwand. Hat das Produkt einen Einkaufswert von 30 Euro (oder noch weniger) kann man sich das ganze Tamtam mit der Retoure gleich sparen. Die Vernichtung ist billiger.


    Setzt man die o.g. 25 Euro als tatsächliche Kosten für Prüfung und sogar neues Verpacken der Ware an, kostet die Ware (die eigentlich selbst auch nur 25 Euro gekostet hatte) jetzt als Einstandspreis plötzlich das Doppelte von dem Produkt das beim ersten Mal versendet wurde.


    Einkaufspreis: 25 Euro

    Verkaufspreis 1: 30 Euro

    Retourenkosten + Prüfung: 25 Euro

    Verkaufspreis 2: 30 Euro

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    Kosten: 2x 25 Euro = 50 Euro

    Verkaufserlös: 1x 30 Euro

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    Ergebnis: 20 Euro Verlust

    Der Händler hat gegenüber dem Lieferanten kein Rückgaberecht. Für ihn gilt nämlich kein Verbraucherrecht.


    Das neue Gesetz wird nicht dazu führen, dass "Retouren-Ware" erneut und billiger in Umlauf kommt.

    Es wird sich eher eine neue Branche entwickeln, die offiziell Retouren-Ware aufkauft und an "andere Firmen im Ausland" weiter verkauft.

    Wenn die Waren dann durch die andere Firma direkt vernichtet wird, haben sich die Online-Händler bravourös aus der Affäre gezogen ... und trotzdem nicht gegen ein Gesetz verstoßen.


    Die Politik schaut leider nur auf das, was in Deutschland passiert. Händler müssen aber auch über Grenzen hinweg blicken. Am Ende wird dann doch nichts passieren ... oder man wird alle Retourenware an gemeinnützige Organisationen spenden.

    Spenden sind steuerabzugsfähig ! WIR ALLE werden dann also die Retourenware bezahlen müssen. :thumbdown: