Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornografie

  • Das neue Gesetz wurde als eigenes Gesetz verabschiedet und ist nicht (wie vorher einmal geplant) Teil des Telemediengesetzes.
    Weiterhin ist es vorerst auf 3 Jahre befristet.
    Der Name lautet: Zugangserschwerungsgesetz


    Ab jetzt sind Internetprovider dazu verpflichtet, Internetseiten mit kinderpornografischen zu sperren indem sie bei solchen Seiten auf eine "STOPP-Seite" umleiten. Es erscheint ein gut erkennbares "STOPP-Schild"
    Wer eine solche Seite irrtümlich erreicht, dem soll damit erkennbar werden, dass er sich durch Umgehen einer strafbaren Handlung schuldig macht.
    Anders als zunächst vorgesehen, dürfen jetzt die Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden.


    Die Provider erhalten vom BKA Sperrlisten, die regelmäßig aktualisiert werden. Das BKA versucht jedoch bereits vorher schon, solche Seiten löschen zu lassen.


    Informationsquelle:
    http://www.heute.de/ZDFheute/i…3672,7596143,00.html?dr=1