Kurzarbeitergeld: Folgen und Rechte für den Arbeitnehmer

  • Wenn eine Firma Kurzarbeit beantragen will, muss sie schon "viele guten Daten vorlegen", um das zu begründen.


    Wenn dann die Kurzarbeit beginnt, sieht es auf den ersten Blick gar nicht so schlecht aus. Man muss weniger arbeiten - aber man bekommt auch dementsprechend weniger Geld.


    Nur als Beispiel:

    Du bekommst normalerweise 3.000 Euro netto ausgezahlt und arbeitest dafür 160 Stunden im Monat.

    Jetzt darfst du nur die Hälfte im Monat arbeiten und bekommst dafür natürlich auch nur die Hälfte an Geld.

    Plötzlich fehlen dir aber 1.500 Euro im Monat.


    Jetzt kommt die Bundesagentur für Arbeit (BA) an und sagt: "Komm her. ich gebe dir 60% von dem, was du durch die Kurzarbeit verlierst." Schwupps, bekommst du 900 Euro von der BA.


    Zusammen hast du dann 1.500 + 900 = 2.400 Euro für den Monat, obwohl du nur die halbe Zeit arbeiten durftest. Klingt natürlich ganz gut, aber dir fehlen immer noch 600 Euro, die du normalerweise hättest .

    .............


    Muss ich das Kurzarbeitergeld selbst beantragen ?

    Nein, das ist die Pflicht des Arbeitgebers


    Wer zahlt mir denn das Kurzarbeitergeld aus ?

    Dein Arbeitgeber zusammen mit dem normalen Lohn. Er bekommt es dann später von der BA zurück.


    Darf man während der Kurzarbeitszeit einen Nebenjob annehmen ?

    Ja, darf man. Was du dabei dann netto verdienst, wird dir aber auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

    Würdest du zum Beispiel eine 450-Euro-Job annehmen, würden diese 450 Euro komplett auf das Kurzarbeitergeld angerechnet = du arbeitest dann zwar mehr als vorher, bekommst aber keinen Cent mehr.


    "Dann lass ich es doch besser bleiben ?"

    Ja, das wird allerorts auch so empfohlen - aber - die BA kann dir einen Nebenjob anbieten und den musst du (wenn es zumutbar ist) auch annehmen. Machst du es aber nicht, muss die BA kein Kurzarbeitergeld zahlen und gleichzeitig tritt eine Sperrfrist ein.


    Was ist, wenn man während der Kurzarbeit Urlaub nimmt ?

    Dann muss der Arbeitgeber deinen ganz normalen Lohn zahlen, ohne dass es Kurzarbeitergeld gibt.


    Was ist, wenn man während der Kurzarbeit krank wird ?

    Dann muss der Arbeitgeber das ganz normale Krankengeld zahlen.


    Kann man während der Kurzarbeit kündigen oder gekündigt werden ?

    Ja, beides. Natürlich mit den entsprechenden vertraglichen Pflichten.


    ------


    Dem Arbeitgeber ist es übrigens nicht erlaubt, dich in den Urlaub zu schicken, damit er Kurzarbeit vermeiden kann.

    Deine Urlaubsplanung hat weiterhin Vorrang und du musst sie nicht extra für ihn umwerfen.


    Er kann jedoch fordern, dass du Urlaub aus dem Vorjahr, der über den März hinaus ins nächste Jahr mitgenommen wurde, jetzt nimmst.


    Kleiner Hinweis:

    Im Beispiel habe ich 60% genommen, weil es sich schnell rechnet. Das würde jedoch nur für die gelten, die keine Kinder auf der Steuerkarte haben und gleichzeitig auch noch in Steuerklasse 1 sind.

    Wer Steuerklasse 3 und/oder mindestens 0,5 Kinder auf der Steuerkarte eingetragen hat, bekommt 67%. Dazu gibt es auch noch ganz genaue Tabellen bei der BA.