Mindestabstand gilt auch in Fahrzeugen

  • Der Sicherheitsabstand gilt auch für Fahrzeuge. Der Abstand unter den Reisenden muss auch den Vorschriften entsprechen. Pro vorhandener Sitzreihe darf nur eine Person Platz nehmen.


    Eine mitfahrende Person muss dazu rechts hinter dem Fahrer sitzen. Nur so ist der Mindestabstand möglich.

    Gibt es weitere Sitzreihen, darf auf ihnen auch jeweils eine weitere Person Platz nehmen. Immer seitlich versetzt zur vorherigen Person.

    Bei Transportfahrzeugen mit nur einer Sitzreihe darf der Fahrer keine weiteren Personen mehr mitnehmen,


    Für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gelten die Sicherheitsabstände nicht.

    https://www.grenzecho.net/3342…stancing-auch-im-fahrzeug

  • Wie ist das Bei Handwerkern? Einfach ausgedrückt hocken sie eh den ganzen Tag bei der Arbeit aufeinander. Sollte nun jeder mit seinem eigenen Fahrzeug kommen, sofern er überhaupt einen Führerschein hat, muss jenes auch wieder irgendwo abgestellt werden. Es herrscht sowieso schon ein Mangel an Parkplätzen vor. Soll der Rest mit dem Taxi fahren?


    Wie soll der Abstand in Taxen eingehalten werden? bei einer Person mag es noch gehen. Bei zwei Personen müsste ein Großraumtaxi, welches normalerweise mehr kostet und auch nicht überall zur Verfügung stehen, genommen werden. Ein typisches Taxi kann bis zu vier Personen befördern. Muss jeder Fahrgast ein eigenes Taxi nehmen? Das wäre unbezahlbar. Hinzu kommt, dass Eltern und Kinder nicht so einfach getrennt werden können/sollten.

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Bei Eltern mit ihren Kindern gelten keine Mindestabstände. Sie wären also nicht selbst betroffen. Der Abstand zum Fahrer muss natürlich eingehalten werden .

    Das würde in der Realität tatsächlich bedeuten, dass man ein Fahrzeug mit mehreren Sitzreihen nehmen müsste, bei denen sich die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam in die 3. Reihe setzen können. Auf diese Art können auch 3 Personen aus dem gleichen Haushalt in einem Taxi fahren..

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    Dass "Großraumtaxis" mehr kosten als normale, ist oft nur ein Missverständnis.

    Die sogenannten "Großraumtaxis" sind in der Regel keine Taxen, sondern Mietwagen mit Fahrer.Für solche Fahrzeuge gelten andere Regeln als für Taxen.


    Für Taxen gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen. Der Taxameter zeigt immer den gleichen Wert an, egal ob das Fahrzeug nur eine oder mehrere Fahrgäste befördert. Man zahlt also nicht mehr, wenn man jeweils alleine fährt, sondern kann sich die Fahrtkosten nur nicht mit anderen teilen.


    Egal als was der Betreiber seine Fahrzeuge auch bezeichnet: Ein Taxi hat immer ein Taxischild auf dem Dach. Fahrzeuge ohne solche Schilder sind keine Taxen.


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    Bei der Arbeit gelten eigentlich auch weiterhin die Sicherheitsabstände. Fein raus sind natürlich Familienbetriebe, bei denen sowieso alle im gleichen Haushalt wohnen.

    Sie werden natürlich immer wieder angehalten werden und die Zusammengehörigkeit belegen müssen


    Bei Betrieben, bei denen alle in anderen Haushalten leben, wird es natürlich schwerer. Hier ist es wirklich so, dass mehrere Fahrzeuge benutzt werden müssen.

    Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die Transportprobleme von Betrieben zu lösen. Auch die Parkplatzprobleme sind durch den Betrieb zu lösen.

    Übrigens nie vergessen:

    Jede Kommune und jedes Bundesland kann eigene Regeln festsetzen. Die bundesweiten Regeln sind nur Mindestvoraussetzungen.