Der Sicherheitsabstand gilt auch für Fahrzeuge. Der Abstand unter den Reisenden muss auch den Vorschriften entsprechen. Pro vorhandener Sitzreihe darf nur eine Person Platz nehmen.
Eine mitfahrende Person muss dazu rechts hinter dem Fahrer sitzen. Nur so ist der Mindestabstand möglich.
Gibt es weitere Sitzreihen, darf auf ihnen auch jeweils eine weitere Person Platz nehmen. Immer seitlich versetzt zur vorherigen Person.
Bei Transportfahrzeugen mit nur einer Sitzreihe darf der Fahrer keine weiteren Personen mehr mitnehmen,
Für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gelten die Sicherheitsabstände nicht.