räumliche Beschaffenheit und Ausstattung

  • Das Homeoffice sollte so beschaffen sein, dass man ungestört seine Arbeit erledigen kann. Gleichzeitig dürfen aber auch die Bewohner anderer Wohnungen nicht durch die Tätigkeit gestört werden.


    Ein Homeoffice muss alle Arbeitsmittel enthalten, die für die Arbeit nötig sind. Das betrifft nicht nur die Geräte, sondern auch die sonstige Ausstattung wie zum Beispiel die Möblierung.

    Wer im Homeoffice einen Halbtagsjob macht, braucht auch eine entsprechende Bestuhlung. Für einen Vollzeitjob muss eine ganz andere Bestuhlung zur Verfügung stehen.


    Natürlich muss auch die Beleuchtung und die Belüftung arbeitsrechtlichen Vorschriften genügen.

    Es ist also nicht damit getan, einfach nur die Kommunikationsmittel aus dem Betrieb zur Privatwohnung des Arbeitnehmers zu scschaffen.