Manche Corona-Regeln und -Gesetze widersprechen anderen Gesetzen

  • Mit Ausgangssperren und Kontaktverboten greifen die Länder in die Grundrechte ihrer Bevölkerung ein.

    Eingeschränkt wird dadurch unter anderem das Grundrecht auf Freizügigkeit und das (eigentlich) uneingeschränkte Recht auf Wahl des persönlichen Aufenthaltsortes.

    Im Fall, dass dadurch jedoch die Bevölkerung als Gesamtes geschützt werden kann, gibt es in allen Ländern entsprechende Katastrophen-Gesetze, die das Aussetzen der diesbezüglichen Grundrechte vorübergehend gestatten.


    In vielen Ländern Europas gibt es ein Vermummungsverbot.

    Das soll eigentlich verhindern, dass jemand, hinter dem Schutz einer Maske, unerkannt eine Straftat begehen kann. In Deutschland gilt dieses Verbot bei der Teilnahme an Demonstrationen und beim Führen eines Fahrzeuges.

    Durch Trageempfehlungen von Alltag- und Schutzmasken - oder sogar eine Maskenpflicht - werden diese Gesetze jedoch aufgehoben. Man darf (oder muss sogar) Masken tragen, die einen Großteil des Gesichts verhüllen.


    Weiterhin bleibt es jedoch verboten, das Gesicht mit anderen Maßnahmen unkenntlich zu machen. Das betrifft vorrangig die Länder, in denen teilweise ein Schleierverbot eingeführt wurde (z. B. Österreich, Schweiz, Frankreich usw.)


    Wer aus religiösen Gründen jedoch lieber sein Gesicht verhüllen möchte, findet dadurch jetzt jedoch eine Lösung: Eine Maske verhüllt schließlich auch das Gesicht zum großen Teil... und sie verstößt nicht gegen das Schleierverbot.

    Auf Wunsche/Aufforderung muss jedoch eine Maske abgenommen werden, um die Identität einer Person feststellen zu können.


    Sobald eine Impfung möglich ist, wird es überall eine Impfpflicht geben.

    Impfgegner sollten sich schon darauf vorbereiten, dass ihr Recht auf Selbstbestimmung aufgehoben wird.


    Hier wird die einfache Regel gelten:

    Der Schutz der Allgemeinheit steht über den individuellen Recht des Einzelnen. Auf dieser Basis werden auch Gefängnisstrafen und andere Urteile verhängt und vollstreckt.


    "Nur ich alleine bestimme, was mit meinem Körper gemacht wird"

    Nein. Du darfst auch sonst nicht alles mit deinem Körper machen was du willst. Selbstverstümmelungen sind unzulässig und auch viele andere Eingriffe am Körper dürfen nicht gemacht werden, auch wenn du es noch so sehr wünschst.

    Andererseits kannst du auch nicht verbieten, dass dir Erste Hilfe in einem Notfall geleistet wird, da es eine Pflicht für alle gibt, die sie zum Helfen verpflichtet. Dein Recht auf Selbstbestimmung endet auch hier schon an der Pflicht, die andere zu erfüllen haben.


    Für dich, als Impfgegener, bleibt also nur die Möglichkeit, in ein sehr liberales Land auszuwandern, in denen dein eigenes Recht über dem der anderen Menschen steht. Sobald es Impfungen gegen das Coronavirus gibt, werden aber wohl alle Länder ihre entsprechenden Regeln ändern.


    Mit Corona wird es also (zeitweise) ein Aussetzen von bisherigen Rechten und Gesetzen geben. Diese sollten natürlich keinesfalls ausgenutzt oder dauerhaft ausgesetzt werden.

  • Mehr als ein halbes Jahr später sieht die Lage ganz anders aus als zu Beginn der Epidemie.


    Aus den Trageempfehlungen für Masken ist längst schon eine Maskenpflicht geworden.

    Das Nichttragen einer Maske steht mittlerweile schon fast auf der ganzen Welt unter Strafe. Masken können jederzeit für bestimmte Gegebenheiten oder Bereiche angeordnet werden.


    Kontaktverbote und Ausgangssperren werden weltweit verhängt

    Es ist immer noch die einzige Maßnahme, die Ausbreitung von COVID-19 zu hemmen.


    Einige Impfmittel stehen kurz vor der Zulassung. In Deutschland soll es jedoch keine Impfpflicht geben

    Impfgegner können sich also ganz frei entscheiden.

    In anderen Ländern wird es jedoch eine Impfpflicht geben - und auch in Deutschland kann sich die Lage schnell ändern, wenn es dann genügend Impfstoff gibt und die Wirksamkeit bewiesen ist.


    Zum Schutz der Bevölkerung werden weltweit die Individualrechte beschränkt.

    Die Rechtslage wird dazu überall entsprechend angepasst, sodass es keine gleichrangigen anderen Gesetze mehr gibt.


    Das Wohl der gesamten Bevölkerung steht über dem individuellem Recht des Einzelnen.