BND muss Arbeitsweise ändern

  • Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich der Bundesnachrichtendienst in seiner Auslandstätigkeit an die deutsche Verfassung halten muss. Bis zum Ende des Jahres muss daher das BND-Gesetz angepasst/geändert werden.

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    Mir persönlich kommt es so vor als wenn der BND demnächst nur noch mit dem kleinen Hämmerchen klopfen darf, während die Nachrichtendienste anderer Länder weiterhin mit der großen Abrissbirne arbeiten dürfen. :verwirrt: