Kurzarbeitergeld während der Corona-Epidemie

  • Nach Beginn der Epidemie wurden die Regeln für Kurzarbeit geändert:

    - Je länger die Kurzarbeit dauert, desto mehr Kurzarbeitergeld wird gezahlt

    - Der Hinzuverdienst wird nicht mehr vom Kurzarbeitergeld abgezogen.

    - Der Arbeitgeber muss nicht vorher, sondern erst später die Nachweise erbringen , dass eine Kurzarbeit nötig ist, um Arbeitsplätze zu sichern.

    - Die Zeit und Dauer der Kurzarbeit muss nicht vorher genau angezeigt werden.


    Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass die Ausnahmetregeln nur für rund 1 Jahr benötigt werden würden. Aus diesem Grund wurden sie zunächst nur für Kurzarbeit bis maximal Ende 2020 festgesetzt. Im August 2020 wurden sie jedoch für Kurzarbeit bis Mitte 2021 verlängert.


    Da sich die Regeln immer wieder ändern können, sollte man sich über die aktuellen Prozentsätze und Regeln informieren, sobald man von Kurzarbeit bedroht ist.