Ab 2021 müssen ALLE neuen PKW Daten sammeln

  • Bereits seit dem 05.11. 2018 gilt eine EU-Verordnung, dass Neuwagen konsequent Daten über den realen Verbrauch, gefahrene Kilometer und Geschwindigkeit sammeln müssen. Die Daten werden im Fahrzeug gespeichert. Das gilt für wirklich alle PKW - egal ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro.


    Die entsprechende Kontrolleinrichtung heißt OBFCM (On Board Fuel Consumption Monitoring) und muss in allen ab Januar 2021 neu zugelassenen PKW installiert und aktiviert sein. Es muss jederzeit ein standardisierter Zugriff darauf möglich sein.


    Eigentlich sollte die Kontrolleinrichtung nur dazu da sein, die tatsächlichen Verbrauch aller neuen Fahrzeuge festzuhalten. Überschreitet die Fahrzeuge den angegebenen Flottenverbrauch eines Herstellers, kann er mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Fahrzeug an zusätzlicher CO2-Abgabe belastet werden.


    Hybridfahrzeuge bekommen dabei keinen Bonus. Sie emittieren effektiv nicht viel weniger CO2 als normale Verbrenner. Wird die Batterie nicht immer wieder geladen, verbrauchen sie sogar noch mehr als gleichartige reine Verbrenner, da sie das Zusatzgewicht von extra Motor und Batterie noch mitschleppen müssen.


    Elektrofahrzeuge werden nur nach dem Stromverbrauch beurteilt. Wie viel CO2 bei der Herstellung des Fahrzeuges oder seiner Akkus verursacht wird, bleibt völlig unberücksichtigt.


    Wie die Fahrzeugdaten dann an Brüssel übermittelt werden, ist noch nicht geregelt. Es besteht die Möglichkeit, dass sie on-the-fly direkt aus dem Fahrzeug gesendet werden könnten.


    Das alles beschreibt ein 10seitiges Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von August 2020 und bezweifelt gleichzeitig, dass die Überwachungstechnologie später nur anonymisiert genutzt werden kann.

    Es braucht nicht viel, um die eigentlich anonymen Daten zu personalisieren und daraus dann eine zusätzliche persönliche Mobilitätssteuer zu ermitteln.

    -----

    Wer die Möglichkeit hat, sollte wohl besser sein neues Fahrzeug auf jeden Fall vor Januar 2021 zulassen und um danach neu zugelassene PKW einen weiten Bogen zu machen.


    Was wäre denn wenn ...


    ... man die Schnittstelle unbrauchbar macht ? 

    Dann würde die Betriebserlaubnis des PKW erlöschen


    ... die Datenübertragung deaktiviert ?

    Auch dann würde die Betriebserlaubnis erlöschen


    ... die Datenübertragung zwar aktiv ist, jedoch nichts aus dem Fahrzeug heraus kommt ?

    So lange es nicht ausdrücklich verlangt wird, dass man als Besitzer für den Zustand der Übertragungsanlage verantwortlich ist. kann jederzeit ein Defekt auftreten, den man nicht reparieren lassen muss.