Kein unbedingter Anspruch auf Sat-Schüssel für deutsche Mieter

  • Obwohl ein BGH-Urteil ausländischen Mitbürgern die Aufstellung einer Parabolantenne gestattet, hat das OLG Köln nun einem deutschen Mieter die Aufstellung untersagt (Az. 16 Wx 5/05).
    Im vorliegendem Fall stand dem Mieter ein Kabelnetzanschluss zur Verfügung über den 150 Kanäle empfangbar sind. Während zwei ausländische Mieter (im gleichen Haus) die Genehmigung zur Aufstellung erhielten, wurde der Antrag des deutschen Mieters abgelehnt.
    Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Hausordnung rechtlich korrekt sei und das BGH das Recht auf eine Parabolantenne nur für ausländische Mitbürger festgelegt hatte - ohne deutsche Mieter zu erwähnen.


    Original nachzulesen unter http://www.deutsche-anwaltshot…ldungen/meldung_11040.htm